Grundsteuer und Gewerbesteuer
Artikel vom
31.01.2024
Auf die Fälligkeit wird hingewiesen:
Grundsteuer: | 1. Rate 2024 fällig am 15.02.2024 |
Gewerbesteuer | 1. Rate 2024 fällig am 15.02.2024 |
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt haben, werden gebeten, die Steuern 2024 fristgerecht – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten.
Informationen für Scheck- und Barzahler:
- Bei Zahlungsverzug entfällt die Karenzzeit von 3 Tagen für Bar- und Scheckzahlungen.
Information über Mahngebühren:
- Die Mindestmahngebühr beträgt 4,00 Euro.
Information über Säumniszuschläge:
- Bei Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Tagen (gilt nicht für Bar- und Scheckzahler) sind je angefangener Monat der Säumnis - ab dem Fälligkeitstag - 1 % des rückständigen auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Steuerbetrags zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die rückständige Forderung angemahnt wurde oder nicht.