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Gemeinde Weingarten (Baden)

Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.01.2024

Artikel vom 17.01.2024

Ortsübliche Bekanntmachung

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 17.01.2024 -

Bauanträge und Bauvoranfragen

1. Aufstockung eines Schuppens zur Wohnnutzung, Blumenstraße 7

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage. Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Schuppens um zwei Geschosse zur Wohnnutzung. Das neu entstehende Wohngebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 36°. Die Firsthöhe wird auch mit zwei Wohngeschossen niedriger als umliegende Gebäude. Auch die Bautiefe von 23 Metern wird unkritisch gesehen, da Gebäude mit vergleichbarer Bautiefe in diesem Quartier bereits vorhanden sind. Die Dachneigung von 36° wird als Ausnahme in begründeten Fällen zugelassen. Die Überlagerung der Abstandsflächen zwischen Aufstockung und bestehendem Wohnhaus wird seitens der unteren Baurechtsbehörde beurteilt. Die drei Fragen der Bauvoranfrage wurden beantwortet. Die umfassendere Prüfung ist für den folgenden Bauantrag geplant. Ausnahmen wie hier zur Dachneigung seien in der Gestaltungssatzung vorgesehen, erklärte Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) auf Nachfrage von Hans-Martin Flinspach (WBB). Die eingeforderte Begründung werde nachgereicht.

Das Gremium fasste den Beschluss einstimmig.

2. Sanierung und Treppenhaus erste Reihe, neues Zweifamilienwohnhaus zweite Reihe, Kanalstraße 9

Die Bauherrschaft plant nach Abbruch sämtlicher Nebengebäude den Anbau eines Treppenhauses im rückwärtigen Bereich der ersten Baureihe. Es soll in Form eines Zwerchhauses dargestellt werden. In der zweiten Reihe ist der Neubau eines Zweifamilienhauses geplant. Insgesamt entstehen drei neue Wohneinheiten. Der Bebauungsplan „Kanalstraße/Gartenstraße“ ist zu beachten. Aus Sicht der Verwaltung sind die Festsetzungen des Bebauungsplans betreffend Firsthöhe, Dachneigung, Zwerchgiebel und Balkone eingehalten. Sechs Stellplätze für fünf Wohnungen sind nachgewiesen und von der unteren Baurechtbehörde zu überprüfen.

Das Gremium erteilte einstimmig ihr Einvernehmen.

3. Erhöhung eines Doppelstabmattenzaunes auf 1,80 – 2,00 m, Lohmühlwiesen 8

Das Baugrundstück ist nach dem Bebauungsplan Lohmühlwiesen (altes Freibadgelände) zu beurteilen. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine Einfriedigungshöhe von 1,20 Meter vor. Der bestehende Doppelstabmattenzaun in dieser Höhe soll zum Schutz der Privatsphäre aufgrund des direkt angrenzenden Fußweges auf 1,80 Meter erhöht werden. Der Bauherr hat einen entsprechenden Befreiungsantrag gestellt. Vier von neun Mitgliedern des AUT sahen diese Umzäunung auf drei Seiten kritisch. Fritz Küntzle (CDU) wandte ein, der Nachbar könne dasselbe beantragen. Friederike Schmid (SPD) meinte, der Wunsch nach Sichtschutz müsse respektiert werden. Gerhard Fritscher (CDU) sah das ebenso. Hans-Martin Flinspach (WBB) wollte die ohnehin enge Bebauung durch hohe Zäune nicht noch weiter einengen.

Das Gremium stimmte der beantragten Befreiung von 1,20 Meter auf 1,80 Meter mehrheitlich zu, bei vier Ja-Stimmen, drei Nein und zwei Enthaltungen.

4. Errichtung eines Carports außerhalb des Baufensters, Im Herrschaftsbruch 32

Das Bauvorhaben fällt unter die Festsetzungen des Bebauungsplans „Bruch Östlich I“. Der Carport ist aufgrund seiner Größe verfahrensfrei. Die Positionierung teilweise außerhalb des Baufensters bedarf jedoch einer Befreiung. Zur Erschließung des geplanten Carports müsste ein davor liegender öffentlicher Stellplatz überfahren werden. Außerdem würde für das Baugrundstück neben der bereits bestehenden Zufahrt für die bestehende Doppelgarage eine weitere Zufahrt entstehen. Aufgrund dieser Erschließungssituation sieht die Verwaltung das Bauvorhaben kritisch und empfiehlt, die Erteilung der beantragten Befreiung zu versagen.

Das Gremium folgte der Empfehlung einstimmig.

5. Aufstockung Wohnhaus Hebelstraße 2

Der Bauherr plant nach Abbruch der bestehenden Wirtschaftsgebäude die Sanierung sowie Aufstockung des Wohnhauses und Errichtung einer Doppelgarage. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die bestehende Firsthöhe wird um ca. 1,30 Meter erhöht. Mit der neuen Firsthöhe von ca. 11,11 Meter fügt sich das Wohngebäude in die größtenteils zweigeschossige Umgebungsbebauung ein. Die Dachneigung entspricht der Gestaltungssatzung. Für die geplante Doppelgarage mit Pultdach und Firsthöhe von 4,98 Meter wird keine Befreiung benötigt.

Das Gremium erteilte ihr Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben einstimmig.

6. Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich, Stettiner Straße 16

Der Bauherr plant, zwei Stellplätze außerhalb des Baufensters sowie außerhalb der zulässigen Flächen für Nebenanlagen zu errichten. Da es sich um ein Eckgrundstück handelt, befinden sich die geplanten Stellplätze im definierten Vorgartenbereich. Damit entspricht das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Richtäcker Teil III. Dieser sieht vor, die Vorgärten als Ziergärten oder Rasenflächen anzulegen. Der Bauherr hat eine entsprechende Befreiung beantragt. Bisher wurden keine Befreiungen in der beantragten Art erteilt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Erschließung des Grundstücks von Seiten der Stettiner Straße möglich und die Ausweisung der Stellplätze auf dem Privatgrundstück würde zu einer Erleichterung der öffentlichen Parksituation im Quartier führen.

Das Gremium fasste den Beschluss einstimmig bei drei Enthaltungen.

Anfragen der Gemeinderäte

Friederike Schmid (SPD) fragte, wann die provisorische Ampel bei der Unterführung Kärcher abgebaut werde, da sie nicht mehr gebraucht werde. Sie stelle eine ziemlich Behinderung für den Fahrradverkehr dar, insbesondere für Fahrräder mit Anhänger. Die Anfrage wird seitens der Verwaltung geprüft.

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