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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“, öffentliche Auslegung

Artikel vom 30.11.2023

Öffentliche Bekanntmachung

der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplan Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“ und örtliche Bauvorschriften.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 25.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.11.2023 den aktualisierten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangen sind, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt und es können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB abgegeben werden.

Folgende Änderungen im textlichen und zeichnerischen Teil wurden vorgenommen:

  • Zeichnerische Änderungen in der Planzeichnung (A-3) im Bereich des MU 2 (Hinzufügen einer Fläche für Stellplätze, Carports, Garagen und Nebenanlagen)
  • Zeichnerische Anpassung im städtebaulichen Konzept
  • Ergänzung im Textteil örtliche Bauvorschriften (Dachneigung bei Dachbegrünung)
  • Anpassung der Begründung und von Hinweisen

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 15.400 m² mit den Flurstücken Nrn. 12731 (Silcherstraße), 3140, 3140/1, 3140/2, 3140/3, 3141, 3142, 3143, 3143/1, 3143/2, 3143/3, 3143/4, 3143/5, 3143/6, 3143/7 (Spielplatz), 3143/8, 3143/9, 3143/10, 3143/11, 3143/12, 3143/13 ganz und teilweise das Flurstück Nr. 1996 (Burgstraße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Anlass und Ziele der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 “Burgstraße/Silcherstraße/Neue Bahnhofstraße” in Weingarten möchte die Gemeinde als Planungsziel eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen, einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorbeugen und die Freiflächen im Inneren des Baublocks erhalten. Da das Plangebiet derzeit dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen ist und die Ziele planungsrechtlich gesichert werden sollen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung, städtebaulichem Konzept und Fachbeitrag Schall sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung können in der Zeit vom

08.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024

unter

https://www.weingarten-baden.de/wirtschaft-bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren

bzw. über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abgerufen werden. Zudem liegen die Unterlagen im Rathaus Weingarten, Bauamt Marktplatz 4, 76356 Weingarten (Baden) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Einsichtnahme sowie der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zu den geänderten oder ergänzten Teilen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (s. oben) äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an

beteiligung(@)weingarten-baden.de

abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 

Weingarten (Baden), den 30.11.2023
 

Eric Bänziger
Bürgermeister

 

- öffentlich bekannt gemacht am 30.11.2023 -

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