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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 53 "Inneres Aufeld 1C", 1. Änderung

Artikel vom 26.10.2023

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

zur 1. Änderung und örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 “Inneres Aufeld 1C“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Fläche des Bebauungsplanes mit einer größe von ca. 0,8 ha liegt innerhalb der Ortslage und kann demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen werden kann; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Planung stehen Ziele der Raumordnung oder der Flächennutzungsplan ebenfalls nicht entgegen, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 0,8 ha liegt innerhalb der Ortslage zwischen der Durlacher Straße / B3 und der Danziger Straße. Er umfasst die Flurstücke Nr. 13334, 13335 und 13338 ganz. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es die städtebaulichen Festsetzungen in mehreren Punkten an die aktuellen betrieblichen Bedürfnisse des Gewerbebetriebes anzupassen.

Dadurch soll eine langfristige Sicherung des bestehenden Betriebsstandortes gesichert werden.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Weingarten, Marktplatz 2 während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen äußern.

 

Weingarten (Baden), 23.10.2023

 

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

 

- öffentlich bekannt gemacht am 26.10.2023 -

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