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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 17 „Wochenendgebiet Im Gehren ”, Aufstellungsbeschluss 3. Änderung

Artikel vom 15.06.2023

Aufstellungsbeschluss

der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wochenendgebiet Im Gehren“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wochenendgebiet Im Gehren“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8,9 ha liegt östlich der Ortslage.

Er umfasst die Flurstücke Nr. die Flurstücke Nr. 16323, 16324, 16325, 16326, 16327, 16328, 16329, 16330, 16331, 16331/1, 16332, 16333, 16333/1, 16333/2, 16334, 16334/1, 16336, 16336/1, 16337, 16338, 16338/1, 16338/2, 16338/3, 16338/4, 16339, 16340, 16340/1, 16341, 16341/1, 16346, 16347, 16348,16349, 16350, 16351, 16352, 16353, 16354, 16355, 16356, 16359, 16360, 16361, 16362, 16362/1, 16363, 16364, 16365, 16365/1, 16366, 16367, 16368, 16369, 16370, 16371, 16372, 16373, 16373/1, 16373/2, 16373/3, 16373/4 ganz sowie die Flurstücke Nr. 16318, 16321, 16335, 16357 und 16358 teilweise. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der beigefügte Lageplan.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Im Rahmen der Bauantragsverfahren seit Inkrafttreten der 2. Änderung hat sich gezeigt, dass die formulierten Planungsziele durch die enthaltenen Festsetzungen nicht im angestrebten Umfang erreicht werden.

Planungsziel der hier anzustoßenden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Wochenendgebiet Im Gehren“ ist die Nachsteuerung und Konkretisierung der Regelungen, um die damaligen Planungsziele zukünftig zu erreichen. Dazu sollen die Festsetzungen überprüft, konkretisiert und erweitert werden.

Verfahren

Die Grundfläche des Plangebietes und seine Lage ermöglichen ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Ausschlussgründe liegen nicht vor, daher wird dieses Verfahren gewählt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Ab-satz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden
 

Gemeinde Weingarten, 15.06.2023

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

 

- öffentlich bekannt gemacht am 15.06.2023 -

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