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Gemeinde Weingarten (Baden)

B-Plan Nr. 75 "Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen"

Artikel vom 04.05.2023

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 75 "Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen"

- öffentlich bekannt gemacht am 04.05.2023 -

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 “Bahnhofstraße / LohmühIwiesen" und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 1 und 7 LBO BW in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 “Bahnhofstraße / LohmühIwiesen“ in Weingarten verfolgt die Gemeinde Weingarten das Planungsziel, eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in zweiter Reihe zu regeln und einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen. Um dieses Ziel zu erreichen wird der bisherige einfache Bebauungsplan durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit einer Größe von ca. 1,2 ha umfasst die Flurstücke Nr. 3178, 3179, 3179/1, 3179/2, 3179/3, 19615, 3181, 3181/1. 3181/2, 3183, 3185, 3186, 3187, 3188, 3189 und 13574 (Platz) ganz sowie teilweise die Flurstücke Nr. 245/7 (Bahnhofstraße zwischen Einmündungen der Ringstraße und der Schillerstraße), 3189/1 (Fußweg Bahnunterführung – Lohmühlwiesen) und 13533/1 (Ringstraße). Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der beigefügte Lageplan.

Der Bebauungsplan Nr. 75 “Bahnhofstraße / LohmühIwiesen“ und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO BW).

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einschließlich ihrer jeweiligen Begründungen, Fachbeitrag Schall sowie die DIN Norm 4109 können im Rathaus Weingarten (Baden), Bauamt, Marktplatz 4, während der Dienstzeiten sowie auf der Internetseite www.weingarten-baden.de eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen. Das gleiche gilt für die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan.

Hinweise

I.          Verletzung von Vorschriften

Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich:

1.       eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be­zeichneten  Verfahrens- und Formvorschriften,

2.       eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs­plans,

3.       beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB und

4.       nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.

II.       Entschädigungsansprüche

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Weingarten (Baden), den 04.05.2023

 

Eric Bänziger
Bürgermeister

Downloadbereich

HIER geht es zur Amtlichen Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 75 "Bahnhofstraße / Lohmühlwiesen" im PDF-Format

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