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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem AUT

Artikel vom 07.06.2019

Bauanträge und Bauvoranfragen

Neubau eines WE-Hauses im „Effenstiel“

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Effenstiel“ und ist daher nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das geplante Gebäude mit einem Vollgeschoss und einem Kellergeschoss umfasst eine Grundfläche von 45 m² und eine Wandhöhe von rund 3,50 m. Das Pultdach hat eine Dachneigung von 20°. Da alle Festsetzungen dieses Bebauungsplans eingehalten sind, hatten die Mitglieder des AUT das Vorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

Erweiterung der Produktionshalle und Neubau eines Hochregallagers, Rudolf-Diesel-Straße

Der Bauherr, plant den Rückbau eines bestehenden Hochregallagers und die Neuerrichtung eines Verwaltungstraktes, eine Erweiterung der Produktionshalle und den Neubau eines Hochregallagers auf dem Anwesen Rudolf-Diesel-Straße 6. Das Grundstück liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans „Viehweisen I + II und Obere Kehrwiesen“ und ist deshalb nach § 30 BauGB zu beurteilen. Soweit die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind, war das Bauvorhaben von den Mitgliedern des AUT lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die geplante Aufstockung des Verwaltungstraktes führt jedoch zu einer geringfügigen Überschreitung der nördlichen Baugrenze und bedarf daher einer Befreiung. Da solche Überschreitungen anderweitig bereits genehmigt wurden, hat das Gremium dieser Befreiung einstimmig zugestimmt.

Zwei Dachgauben und zwei Balkone, Wilzerstraße

Der Bauherr plant die Errichtung zweier Dachgauben und zweier Balkone auf dem Anwesen Wilzerstraße 57. Die Balkone, die im rückwärtigen Bereich im ersten Baufenster entstehen sollen,  haben die Maße 5,00 m x 2,50 m. Die im Bebauungsplan festgelegte maximal zulässige Wandhöhe von 7,00 m wird eingehalten. Auch die Gaubenlänge von maximal 6/10 der Trauflänge wird nicht überschritten. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, war das Vorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.


Abbruch des bestehenden und Neubau eines Wohnhauses mit Stellplatz, Ringstraße

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hinterdorf IV/III“. Dessen Maßgabe einer maximal zulässigen Dachneigung wird durch das geplante Satteldach mit einer Dachneigung von 30° um 5° unterschritten. Da im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans jedoch schon mehrfach derartige Befreiungen erteilt wurden, hat das Gremium die beantragte Befreiung auch in diesem Fall einstimmig erteilt. 

Errichtung einer „eingehausten“ Antriebsstation im Hebewerk Am Bahnhof

Der Bauherr, der Abwasserverband „Am Walzbach“, plant die Errichtung einer eingehausten Antriebsstation als Erweiterung für das bestehende Abwasserhebewerk am Bahnhof. Es handelt sich um ein Gebäudeanbau mit der Grundfläche 3,20 m x 17,50 m. Darin soll eine zusätzliche Abwasser-Schnecke eingerichtet werden. Durch die Erweiterung wird die zulässige Grundflächenzahl nicht überschritten. Da sich dieses Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt, wurde das Einvernehmen erteilt.

Nutzungsänderung im DG und Umbau des Kellergeschosses

Die Kindertagesstätte „Blauland“, die im Anwesen Auf der Setz 6 bis jetzt mit zwei Gruppen untergebracht ist, soll für eine dritte Gruppe erweitert werden. Dazu ist ein Bauantrag auf eine Nutzungsänderung erforderlich.

Geplant ist eine Nutzungsänderung des Dachgeschosses. Hier sollen ein Lager, eine Küche, ein Abstellraum, ein Büro und ein Personalraum für den bestehenden Kinderbetreuungsbetrieb errichtet werden. Der Umbau des Kellergeschosses soll der Errichtung einer Küche mit Essraum, Gruppenraum, Schlafraum sowie sanitärer Anlage für die Kinder und deren Betreuer dienen.

Eine Änderung der bestehenden Gebäudekubatur erfolgt nicht. Die Mitglieder des AUT erteilten das erforderliche Einverständnis.

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