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Gemeinde Weingarten (Baden)

Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 12.01.2023

zum Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Weingarten (Baden)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun- gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag). Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu der vom Land ausschließlich kartierten Bundesautobahn A5 und der Bundesstraße B3 weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 11.07.2022 in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 22.07.2022 und einschließlich dem 09.09.2022.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Der Lärmaktionsplan wurde am 21.11.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Rathaus der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2 , 76356 Weingarten (Baden), während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) unter:

https://www.weingarten-baden.de

eingesehen werden.

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten.

 

Weingarten (Baden), den 12.01.2023

gez. Eric Bänziger, Bürgermeister

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