Öffentliche Bekanntmachung
Artikel vom
15.09.2022
Veränderungssperre für den Bereich des geplanten Bebauungsplan Nr. 79 „Durlacher Straße / Kirchstraße” in Weingarten (Baden)
Aufgrund von §§ 14, 16, 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) in seiner Sitzung am 12.09.2022 die folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
HIER finden Sie die Veränderungssperre (PDF-Format)
- öffentlich bekannt gemacht am 15.09.2022 -