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Gemeinde Weingarten (Baden)

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weingarten (Baden)

Artikel vom 14.07.2022

sowie Einladung zur Informationsveranstaltung am 21.07.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 11.07.2022 der Aufstellung des „Lärmaktionsplans Weingarten (Baden) – 3. Runde“ gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 22.07.2022 bis 09.09.2022 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Weingarten (Baden) (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom

22.07.2022 bis einschließlich 09.09.2022

während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 5, Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Weingarten (Baden) unter www.weingarten-baden.de eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort bei der Gemeindeverwaltung über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe@modusconsult.net eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

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Einladung zur Informationsveranstaltung:

Ergänzend wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 21.07.2022 das Instrument der Lärmaktionsplanung, das Konzept des Lärmaktionsplans der Gemeinde Weingarten (Baden) und das laufende Planaufstellungsverfahren vorgestellt.

Die Informationsveranstaltung findet im „Turmzimmer“ des Rathaus Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten statt und beginnt um 19:00 Uhr.

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Weingarten (Baden), 14.07.2022

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

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