FAQ zu Corona-Tests
Artikel vom
07.07.2022
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests
Corona-Tests sind bei der Eindämmung des Coronavirus besonders wichtig. Sie helfen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Zum 30. Juni 2022 traten die Regelungen der aktualisierten
Coronavirus-Testverordnung in Kraft.
Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – was muss ich beachten?
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
- Kinder unter fünf Jahren
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
- Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
- Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
- Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.
Alle Informationen finden Sie HIER auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.