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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Auschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 17.05.2022

Hier finden Sie die Berichte aus der vergangenen Sitzung vom 16.05.2022, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 17.05.2022 -

1.1 Einbau von Dachgauben und Nutzung des Speichers als Wohnraum

Das Bauvorhaben muss nach den Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewann Höhefeld“ beurteilt werden. Geplant ist die Errichtung von zwei Dachgauben sowie die Nutzungsänderung des bestehenden Speichers zu Wohnraum. Dachaufbauten sind innerhalb des Plangebiets zulässig. Die 6/10-Regelung sowie die maximale Höhe der Gauben von 1,70 m sind eingehalten. Es entsteht keine neue Wohneinheit, daher sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen. Für das Unterschreiten der vorgeschriebenen Dachneigung von 15 % auf 10 % wurde ein Befreiungsantrag gestellt.

Hans-Martin Flinspach (WBB) wünschte, dass sich die geplanten Dachgauben am angrenzenden Nachbargebäude orientieren sollten. Auf die Frage von Axel Hammen (Grüne), wozu Bebauungspläne erstellt würden, wenn das Gremium doch häufig Befreiungen erteilen würde, erklärte Bürgermeister Eric Bänziger, meist seien die Bebauungspläne älter und nicht mehr den heutigen Erfordernissen an Wohnraum entsprechend. Vor dem Hintergrund, dass bereits zahlreiche Befreiungen der Dachneigung der Gauben in Bebauungsplänen mit vergleichbaren Wohngebieten erteilt wurden, kann aus Sicht der Verwaltung der beantragten Befreiung zugestimmt werden.

Die Mitglieder des AUT erteilten das Einvernehmen.

1.2 Errichtung einer Dachgaube, Bahnhofstraße 49/1

Das Bauvorhaben muss sich zur Genehmigungsfähigkeit in die bestehende Umgebungsbebauung einpassen. Das Gebäude ist eins von drei zusammenhängenden Wohngebäuden in zweiter Reihe. Die Gebäude wurden mit einem Pultdach errichtet. Die Höhe der neuen Gaube liegt unterhalb des Firstes des bestehenden Pultdachs. Der brandschutzrechtlich notwendige Abstand zum Nachbargebäude ist eingehalten. In der Umgebung sind des Öfteren Dachaufbauten zu finden. Es entsteht kein drittes Vollgeschoss.

Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zu erteilen und die Mitglieder des AUT stimmten einstimmig zu.

1.3 Abbruch der bestehenden Scheune Friedrich-Wilhelm-Straße 53

Bauvorhaben (hier Abbruch) bis inklusive der Gebäudeklasse 3 sind von der Verwaltung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

1.4 Sanierung und Erweiterung Wohnhaus, Stettiner Straße 8 – Bauvoranfrage

Der Bauherr plant den Neubau eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude. Er soll direkt an der Grundstücksgrenze entstehen. Vor dem Anbau soll eine überdachte Terrasse errichtet werden sowie im OG auf dem Anbau eine Dachterrasse mit Glasdach entstehen. Die Erschließung der Dachterrasse soll über eine anliegende Stahltreppe in den Garten erfolgen.

Die Verwaltung schlug vor, die Fragen wie folgt zu beantworten:

Ein eingeschossiger Anbau in der dargestellten Größe (6,50 m x 3,50 m Außenmaß) ist genehmigungsfähig, denn er befindet sich innerhalb des Baufensters. Die Terrasse selbst ist genehmigungsfähig, Terrassenüberdachungen sind verfahrensfrei. Die geplante Dachterrasse befindet sich ebenfalls innerhalb des Baufensters, ebenso die Stahltreppe. Diese ist aber nur zulässig, wenn es sich nicht um die Haupterschließung der Wohneinheit handelt. Mit der unteren Baurechtsbehörde ist noch zu klären, inwieweit eine Anbaulast des angrenzenden Grundstückseigentümers benötigt wird.

Die Mitglieder des AUT stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu.

1.5 Aufschüttung des Gartenbereiches, Im Herrschaftsbruch 41 und 43

Das Baugrundstück ist gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Die bestehenden bebauten Grundstücke sollen im seitlichen und rückwärtigen Bereich auf das Niveau der jeweils angrenzenden Grundstücke aufgeschüttet werden. Die Festsetzung im B-Plan lautet, dass private Grundstücke bis maximal 25 % der nicht überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als 150 m² und bis max. zur Höhe der frontseitigen Straße aufgeschüttet werden dürfen. Das geplante Vorhaben überschreitet diese Maßgabe, daher wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Allerdings wurde nach Auskunft der Baurechtsbehörde diese Festsetzung in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt und ist daher aufgrund der zahlreichen Abweichungen nicht mehr haltbar. Allerdings müssten die Bauherren sicherstellen, dass durch die geplante Höhenlage kein Oberflächenwasser auf die benachbarten Grundstücke gelange, was auch zugesagt wurde. Somit konnte das Einvernehmen erteilt werden.

Dennoch wies Andrea Friebel (CDU) darauf hin, dass es in diesem Bereich schon Probleme durch Wasser auf Nachbargrundstücken gegeben habe. Sie regte eine Besichtigung des Grundstücks an. Daraufhin fragte Hans-Martin Flinspach (WBB), ob die Gemeinde für solche Schäden im Fall einer Genehmigung der Befreiung hafte. Dazu erklärte Ortsbaumeister Oliver Leucht, man müsse Baurecht und Nachbarschaftsrecht unterscheiden. Der Bauherr müsse sicherstellen, dass kein Wasser aufs Nachbargrundstück komme. Klaus Holzmüller (FDP) wies darauf hin, dass dieses in der Vorlage aufgeführt und offensichtlich geklärt sei.

Mit dem Hinweis des Bürgermeisters, dass eine Besichtigung erfolge, war die Diskussion beendet. Das Gremium stimmte bei zwei Enthaltungen der Befreiung zu.

1.6 Nutzungsänderung Arztpraxis zu Wohnung, Bahnhofstraße 131

Im Erdgeschoss des bestehenden Wohnhauses soll die bestehende Praxis aufgegeben und in Zukunft als Wohnraum genutzt werden. Umbauten finden laut Plänen nicht statt, somit ändert sich auch nichts an den Außenmaßen und die Forderung des § 34 BauGB bleibt gewahrt. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Aber es sind ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Somit empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Hans-Martin Flinspach (WBB) regte an, einen Hinweis auf die Anfahrbarkeit der geplanten Stellplätze aufzunehmen.

Dem Hinweis wurde gefolgt und das Gremium stimmte einstimmig zu.

1.7 Neubau Überdachung Parkscheune

Geplant ist die Errichtung einer Überdachung für Kfz-Stellplätze in den Maßen 18,30 m x 5,25 und einer maximalen Höhe von 3,75 m in Holzbauweise mit Ziegeldach. Die Überdachung soll an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Zur Genehmigungsfähigkeit sollen die Eigentümer der im Süden direkt angrenzenden Grundstücke eine Anbaulast übernehmen. Bei Gesprächen im Vorfeld haben die Eigentümer ihre Zustimmung signalisiert.

Sonja Döbbelin (CDU) wiederholte ihre anfängliche Aussage, die Überdachung sei überflüssig. Dennoch erfolgte die Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben einstimmig.

2. Vergabe der Planungsstudie Carix-Anlage

Die Trinkwasseraufbereitungsanlage wurde im Jahr 2002 in Betrieb genommen und muss altersbedingt im Bereich der Anlagentechnik und Steuerung erneuert werden. Auf Basis des dem Gemeinderat vorgestellten Strukturgutachtens sollen die nachfolgenden Themenfelder als Grundlagenermittlung und Vorplanung ausgearbeitet werden:

  • energetische Sanierung der Anlagentechnik zur Reduzierung des Stromverbrauchs,
  • Erneuerung der Steuerung auf den aktuellen technischen Stand und
  • Untersuchung einer Erweiterung der Carix-Anlage zur Sicherstellung des zukünftigen Bedarfs.

Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma Veolia vor, die die Weingartner Anlage seit vielen Jahren betreut. Von Seiten Martin Flinspach (WBB) kam die Nachfrage nach einer möglichen
interkommunalen Lösung im Bereich der Wasserversorgung mit der Gemeinde Walzbachtal. Nach Aussage von Bürgermeister Bänziger soll im Rahmen des laufenden Strukturgutachtens auch die Möglichkeit eines Tiefbrunnen als Alternative für nitratfreies Wasser (s. Gemeinde Kronau) näher untersucht werden. Es folgte der Hinweis, dass Wasser aus dem Tiefbrunnen Eisen und Mangan enthalten kann, das dann extrahiert werden müsste. Entsprechend dem Einwand von Klaus Holzmüller (FDP), zunächst doch der Beschlussvorlage zu folgen und nicht den zweiten und dritten Schritt vor dem ersten zu tun, folgte der einstimmige Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen.

Der AUT vergab einstimmig die Planungsstudie als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die Erneuerung der Anlagentechnik im Wasserwerk Schmalenstein zum Bruttopreis von 38.772,58 Euro.

3. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeinderäte

Bürgermeister Bänziger informierte über eine Bürgeranfrage bezüglich der aktuellen Verkehrssituation im Bereich der Baustelle Schlimm-Areal, Ringstraße. Die Kräne seien verkehrsbehindernd aufgestellt. Bürgermeister Bänziger erwiderte hierzu, nach Rücksprache mit der ausführenden Firma wurde die Information gegeben, dass die Kräne nicht anders gestellt werden könnten. Er werde sich die Situation anschauen.

Friederike Schmid (SPD) fragte nach, wann die versprochene Erneuerung der Markierung des Radwegs erfolge, der die Neue Bahnhofstraße an der Einfahrt Kärcherhalle quere. Bürgermeister Bänziger nahm die Nachfrage mit.

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