Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes
Artikel vom
07.04.2022
Aufgrund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, der §§ 67 bis 71 b der Gewerbeordnung (GewO) und der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu dem Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) in seiner Sitzung am 21.03.2022 die Neufassung der folgenden
SATZUNG
beschlossen:
HIER geht es zur kompletten Satzung
öffentlich bekannt gemacht am 07.04.2022