Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Artikel vom
31.03.2022
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserzweckverbandes „Am Walzbach“ für das Wirtschaftsjahr 2022
Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBI. S. 408) in der geltenden Fassung und der §§ 6 und 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 02.12.2021 den Wirtschaftsplan für das Wirt-schaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:
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öffentlich bekannt gemacht am 31.03.2022