Öffentliche Bekanntmachung - Feststellung der Eröffnungsbilanz
Artikel vom
31.03.2022
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weingarten (Baden) zum 01. Januar 2020
Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBL. S. 161), wird der Beschluss des Gemeinderats vom 21.02.2022 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weingarten (Baden) zum 01. Januar 2020 bekannt gemacht:
HIER geht es zur öffentlichen Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz
öffentlich bekannt gemacht am 31.03.2022