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Gemeinde Weingarten (Baden)

8. Änderungssatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

Artikel vom 24.11.2021

8. Änderungssatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten am 22.11.2021 folgende

SATZUNG

beschlossen:

Hier finden Sie die 8. Änderungssatzung

Hier finden Sie weitere Informationen betreffend der Wasser- und Abwassergebühren für 2022

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten