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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik - 16.08.2021

Artikel vom 19.08.2021

1.1 Änderung der Grundrisse, Umbau und Ergänzung von Wohnraum, Bahnhofstr. 14/1

Das gesamte Bauvorhaben wurde bereits mehrmals in der Vergangenheit in den Sitzungen des AUT beraten. Die zuletzt vorgelegten Planungen wurden am 20.01.2020 genehmigt. Nun liegen erneut geänderte Planungen vor:

In allen Geschossen sollen die Räumlichkeiten durch Abbruch und Neuerrichtung von Wänden neu gegliedert werden. Da es sich um Änderungen innerhalb des Gebäudes handelt, sind sie zulässig.

Zur Schaffung von mehr Wohnraum soll der Dachstuhl um 1,10 m höher als der bestehende neu errichtet werden. Die Firsthöhe beträgt dann 11,50 m. Die neue Wandhöhe beträgt 6,25, maximal zulässig wäre 7,50 m. Die Dachneigung liegt mit 35° unter der zulässigen Maximalneigung von 38°. Die geplanten Gauben entsprechenden Festsetzungen im Bereich der Dachaufbauten. Die Nutzungsänderung von Büro zur Wohneinheit ist zulässig. Der Anbau eines Erkers an der Südseite ist zulässig. Die geplanten Balkone halten die notwendigen Abstände ein und sind zulässig. Die Gebäudeverbreiterung befindet sich innerhalb des Baufensters, Abstandsflächen sind eingehalten. Somit ist der Anbau genehmigungsfähig. Eine Erweiterung an der Südseite hält das Baufenster ein und ist genehmigungsfähig. Der Erweiterung auf neun Wohneinheiten stehen keine Festsetzungen entgegen. Sie ist somit städtebaulich vertretbar. Damit empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Die Mitglieder des Gremiums stimmen mehrheitlich gegen das geplante Bauvorhaben.

1.2. Aufstockung eines Wohnhauses, Georgstr. 13/1

Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen im Obergeschoss eine Wand abgebrochen und neu errichtet werden. Hierdurch entsteht die Grundlage für die Aufstockung mit einem neuen Dachgeschoss. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 42° und einer neuen Gesamthöhe von 10 m. Damit fügt es sich in die bestehende Bebauung des Quartiers ein. Es besteht keine Nutzungsänderung und es entsteht keine neue Wohneinheit. Somit ist das Einvernehmen zu erteilen. Bei drei Enthaltungen der SPD und GLW erteilt das Gremium seine Zustimmung.

1.3 Errichtung eines Sichtschutzes, Lindenweg 13

Der geplante Sichtschutz soll als seitlicher Grundstückszaun errichtet werden. Dazu beantragt der Bauherr die Befreiung für die Überschreitung der Maimalhöhe um rund 80 cm auf 1,80 m. Da bisher keine Befreiungen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans erteilt wurden, kann aus Sicht der Verwaltung auch dieser Befreiung nicht zugestimmt werden. Der Antrag ist abzulehnen. Die Mitglieder des Ausschusses lehnen bei drei Enthaltungen die Errichtung des Sichtschutzes ab.

1.4 Errichtung von Vordächern, Am Eisweiher 1/3

An der nordwestlichen Gebäudefront sollen Vordachelemente zur Überdachung der Ladezonen mit einer Tiefe von 4,50 m errichtet werden.  Das gesamte Bauvorhaben liegt innerhalb des Baufensters. Laut Bebauungsplan Nr. 44 sind Dächer ab einer Fläche von 100 m² zu begrünen. Da der überwiegende Teil der Vordächer innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans liegt, wurde ein entsprechender Antrag auf Befreiung eingereicht. Die Verwaltung empfiehlt die Befreiung zu erteilen, da die gesamten Dächer der Hauptanlage bereits begrünt sind und die geplanten Vordächer größenmäßig der Hauptanlage untergeordnet sind. Das Gremium fasst den Beschluss einstimmig.

1.5 Errichtung eines Fahrradunterstands sowie eines Raucherunterstands, Max-Becker-Str. 4

Der geplante Raucherunterstand liegt teilweise außerhalb des Baufensters auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Für diese Flächen sieht der Bebauungsplan jedoch kein Verbot von Nebenanlagen vor. Daher ist die geplante Errichtung grundsätzlich möglich. Der geplante Fahrradunterstand befindet sich auf dem Firmengrundstück im Bereich der PKW-Stellplätze. Er liegt teilweise in einem Bereich, welcher im Bebauungsplan Leitungsrechte für Stromleitungen ausweist. Eine Überbauung dieser Fläche ist nur mit Zustimmung des Begünstigten (Netze BW) zulässig, welche diese aber bereits in Aussicht gestellt hat. Das Landratsamt prüft noch die Genehmigungsfähigkeit. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen. Die Ausschussmitglieder erteilen das Einvernehmen zum Bauvorhaben einstimmig.

1.6 Errichtung eines Vordaches, Schillerstr. 42-44

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs Nr. 11 Großackerwiesen und ist daher gem. § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Danach überschreitet das Vordach die festgesetzte Baulinie in der gesamten Tiefe um 3,80 m. Die Verwaltung empfiehlt der beantragten Befreiung deshalb nicht zuzustimmen Einer Tiefe von 2,00 m könnte aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits zwei vergleichbare Befreiungen zur Überschreitung um 2,00 m erteilt wurden. Das Gremium befürwortet die Ausführung des Vordaches in einer geplanten Tiefe von 2,00 m, der beantragten Befreiung erteilen sie eine Absage.

1.7 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Silcherstr. 18/1

Das Bauvorhaben wurde bereits in den Sitzungen des AUT am 9. September 2019 und am 8. Februar 2021 behandelt und auf Änderungen hingewiesen. Der Bauherr legt nun erneut geänderte Planunterlagen im Kenntnisgabeverfahren vor. Es handelt sich um eine zweigeschossige Doppelhaushälfte mit Carport. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Das Vorhaben ist nur zur Kenntnis zu nehmen.

1.8  Abbruch des bestehenden Nebengebäudes, Luisenstr. 16

Abbruchvorhaben bis Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

1.9 Neubau WE-Haus, 2 Stellplätze, Im Gehren

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bauvorhaben sind eingehalten. Die Stellplätze sind in der maximalen Zufahrtsbreite auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Bauvorhaben zur Kenntnis zu nehmen.

1.10 Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen, Silcherstraße 20

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen auf dem Anwesen Silcherstraße 20, Flst. Nr. 12715. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewann Höhefeld“ und ist daher gemäß § 30 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigung des Vorhabens müssen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sein. Der 5,00 m x 6,00 m große, 3,00 m  hohe Carport hält diese ein und ist direkt an der Grundstücksgrenze zulässig. Das Gremium erteilt einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

1.11 Abbruch des bestehenden Nebengebäudes, Paulusstraße 6

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Nebengebäudes auf dem Anwesen Paulusstraße 6, Flst. Nr. 102. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach muss sich ein Abbruch- oder Bauvorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Als Abbruchvorhaben bis Gebäudeklasse 3 ist das Vorhaben von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 Die Mitglieder des Ausschusses nehmen das geplante Abbruchvorhaben lediglich zur Kenntnis.

1.12  Errichtung eines Maschendrahtzauns, Effenstiel

Einfriedigungen bis 1,50 m Höhe sind verfahrensfrei. Hier ist jedoch eine Kenntnisgabe erforderlich, da der Bebauungsplan „Wochenendgebiet Effenstiel“ dies vorschreibt. Der Ausschuss nimmt das geplante Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis.

1.13 Errichtung von 3 Stellplätzen, Burgstr. 80

Die Stellplätze sollen an der westlichen Grundstücksseite, befahrbar von der Höhefeldstraße, errichtet werden. Sie liegen jedoch zum Teil auf dem bereits überplanten Nachbargrundstück. Die Verwaltung beantwortete die Bauvoranfrage daher ablehnend. Das Gremium lehnt die Errichtung der drei Stellplätze einstimmig ab.

1.14  Erweiterung Kita St. Franziskus

Es handelt sich um einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach an die bestehende Kindertagesstätte. Der Anbau besteht aus einem Aufenthaltsraum mit zwei Speiseräumen in den Maßen von 12.49 x 6,24 m und einer Verteilerküche mit Lager in den Maßen ca. 2,87 x 10,74 m. Die Höhe sowie Dachform und Dachneigung werden dem Bestandsgebäude angepasst. Es entsteht somit ein spiegelbildlicher Anbau. Die Verwaltung empfiehlt das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

2.  Kommunaler Bauhof:  Vergabe Fassadenarbeiten Fahrzeughallen

Die Fassade der Fahrzeughallen im kommunalen Bauhof soll zum Erhalt der Bausubstanz frisch verputzt und gestrichen werden. Die Gemeinde hat hierfür drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 47.154,56 € gab die Firma SAM aus Weingarten ab. Die Verwaltung empfiehlt, die Firma SAM zu beauftragen. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan veranschlagt. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu.

3. Fassadenarbeiten Kindergarten St. Klara

Die Kindergarteneinrichtung St. Klara ist seit 2014 in einem Blockbohlenhaus Am Eisweiher 12 untergebracht. Im Bereich der südwestlichen Gebäudeecke sind aufgrund von Undichtigkeiten in der Blockbohlenkonstruktion Instandsetzungsmaßnahmen notwendig, um den Kindergartenbetrieb dauerhaft aufrechterhalten zu können.  Die Beratung durch einen Fachmann ergab, dass eine zweite Außenhaut zur Abdichtung der Blockbohlen aufgebracht werden soll. Diese besteht aus Abdichtungs- und Dämmbahnen und einer abschließenden Holzverschalung. Mit dieser Konstruktion würde auch ein zusätzlicher energetischer Effekt erzielt. Die Verwaltung hat vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote lagen vor, als der wirtschaftlichste Anbieter erwies sich die Firma Holzbau Schulz aus Weingarten mit einem Bruttopreis von 91.282,04 €. Die Maßnahme wird mit 33.000 Euro vom Land gefördert. Das Gremium vergeben die Fassadenarbeiten einstimmig an die Firma Schulz Holzbau GmbH aus Weingarten.

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