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Gemeinde Weingarten (Baden)

Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe

Artikel vom 26.07.2021

Pressemitteilung - Nachbarschaftsverband Karlsruhe 

Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) ist ein Zusammenschluss aus elf Mitgliedsgemeinden mit fast einer halben Million Einwohnern. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan wird über die Gemarkungsgrenzen hinweg die Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen koordiniert.

Nach langem, intensivem Austausch der Mitgliedsgemeinden und teils hitziger Diskussion mit der Öffentlichkeit, liegt nun die Fortschreibung des alten Flächennutzungsplans 2010 vor. Die Verbandsvorsitzenden des NVK Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup aus Karlsruhe und Herr Oberbürgermeister Johannes Arnold aus Ettlingen geben gemeinsam mit der Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekannt, dass der neue Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) mit der Veröffentlichung am 3. Juli 2021 wirksam ist.

Im März 2012 wurde die Fortschreibung des FNP 2030 durch die Verbandsversammlung, dem politischen Gremium des NVK, eingeleitet. Die Zeitspanne von neun Jahren klingt aufs erste Hören lang, stellt aber bei einem Verfahren mit so vielen Beteiligten keine Seltenheit dar. „Eine Fortschreibung mit elf Gemeinden ist halt kein 100-Meter-Lauf. Eher eine Radrundfahrt mit vielen Etappen wie die Tour de France“, schmunzelt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup.

„Und wie bei der Tour schlägt bei unserer Fortschreibung bei der Schlussetappe die Stunde der Sprinter“ ergänzt Oberbürgermeister Johannes Arnold und meint das als Lob für die zügige Arbeit, die das Team des Regierungspräsidiums bei der Prüfung und Genehmigung des Planwerks geleistet hat. „Schließlich umfasst dieses mit Begründung, Umweltbericht, Gebietspässen fast 800 Seiten. Und dabei sind die verfahrensbegleitenden Akten nicht mal mitgerechnet. Das macht man nicht mal nebenher.“

Ebenfalls positiv hervorgehoben wird von den beiden Verbandsvorsitzenden die Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Dieser hat die Fortschreibung mit einem eigens dafür aufgesetzten Änderungsverfahren auf Regionalplanebene konstruktiv begleitet und überhaupt erst ermöglicht.

 

Im Fokus der Fortschreibung stand die Suche nach neuen Wohnbauflächen. Denn: Der Wohnungsmarkt im Verband ist angespannt. Das lässt sich am einfachsten an den steigenden Preisen ablesen, aber auch daran, dass Interessierte immer länger suchen müssen bis sie eine passende Wohnung oder ein passendes Haus finden. 117 Hektar konnten im Vergleich zum alten FNP 2010 neu ausgewiesen werden.

Beim Thema gewerbliche Bauflächen ging es in erster Linie darum das bestehende Angebot bedarfsgerecht umzugestalten. Dafür wurden 52 Hektar an Flächen, die bereits im FNP 2010 dargestellt wurden, an andere – geeignetere – Standorte verlagert. Zudem werden 23 Hektar im Vergleich zum alten FNP 2010 neu ausgewiesen.

Als größte Herausforderung bei der Flächensuche identifiziert Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup den Spagat zwischen verantwortungsvollem Umgang mit wertvollen Landwirtschafts-, Wald- und Naturflächen und nötigem Spielraum für qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung. „Die Zeiten, in denen Gemeinden großzügig Gebiete ausgewiesen haben, sind vorbei. Dazu sind die wenigen vorhandenen Flächen zu wertvoll. Darum haben wir uns im Verband darauf verständigt, unsere bestehenden Ressourcen effizienter zu nutzen.“

Konkret heißt das: Im Verband werden die Flächenkontingente zur Neuausweisung nicht voll ausgeschöpft. 12 Hektar für Wohnnutzung und 22 Hektar Gewerbeflächen, für die laut Gutachten Bedarf besteht, wurden nicht ausgewiesen. Im Gegenzug hat man sich selbst dazu verpflichtet „dichter“ oder eben „effizienter“ zu bauen. So gibt es für jede Wohnbaufläche im Plan, je nach Lage, verbindliche Vorgaben über das sogenannte Maß der Nutzung. Festgesetzt wurden unter anderem die Anzahl der Wohneinheiten pro Hektar oder ein bestimmter Anteil an Wohneinheiten die in verdichteter Bauweise – zum Beispiel als Geschosswohnungen – realisiert werden müssen. Baugebiete, die ausschließlich aus freistehenden Einfamilienhäusern bestehen, gehören somit der Vergangenheit an.

Besonders loben die beiden Stadtoberhäupter die enge Kooperation zwischen den Mitgliedsgemeinden. So wurden zum Beispiel in Karlsruhe oder Eggenstein-Leopoldshafen generierte Bedarfe zum Teil in Umlandgemeinden ausgewiesen, die über geeignete Flächen verfügen. Ein wichtiger Baustein, dass der Verband seiner Verantwortung bei der Wohnraumvorsorge gerecht werden kann. Aber auch die gemeinsame Entwicklung von Gewerbegebieten wurde bereits diskutiert.

In einem vorbildlichen Beteiligungsprozess wurde die Öffentlichkeit an mehreren Stellen im Verfahren beteiligt. Sowohl zu Schwerpunkt Themen wie Gewerbeflächen, Wohnbauflächen und dem Landschaftsraum als auch mal zum gesamten Planentwurf. In mehreren Teilregionalen Workshops hatten Interessierte die Möglichkeit, mit Planenden sowie Entscheidungsträgern und -trägerinnen vor Ort zu diskutieren. „Klar, so ein Beteiligungsprozess der kostet Zeit, der kostet Geld und er kostet oftmals auch Nerven. Doch das sollte es uns wert sein.“ sagt Oberbürgermeister Johannes Arnold. „Nur so bekommen wir die notwendige Akzeptanz, die langfristige Planungen und Projekte überhaupt erst möglich macht – auch und gerade, wenn es um vermeintlich unpopuläre Maßnahmen geht.“

Wie bei so einem Fortschreibungsverfahren üblich, wurden auch Umweltverbände und -behörden, Träger öffentlicher Belange, sowie betroffene Städte und Gemeinden beteiligt. Die politischen Vertretungen der Mitgliedskommunen des NVK haben den Planungsprozess begleitet und an verschiedenen Zwischenschritten Entscheidungen getroffen und in der Verbandsversammlung beschlossen.

Wer Interesse hat: Der Flächennutzungsplan 2030 ist auf der Internetseite des NVK abrufbar unter: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.

Abbildung: Schwerpunkte der zukünftigen baulichen Entwicklung im Flächennutzungsplan 2030

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