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Gemeinde Weingarten (Baden)

Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 58 „Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße“ in Weingarten (Baden)

Artikel vom 29.04.2021

HIER finden Sie die komplette Bekanntmachung im PDF-Format inkl. Geltungsbereich. 

Einen Auszug finden Sie nachfolgend: 
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Satzung

Zum Bebauungsplan Nr. 58 „Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2021 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 58 „Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Abs. 1 und 7 LBO BW in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

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