Friedhofssatzung - gültig ab 1. April 2021
Artikel vom
24.03.2021
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. März 2021 die nachstehende Neufassung der „Friedhofssatzung“ (FHS) der Gemeinde Weingarten (Baden) beschlossen:
HIER finden Sie die komplette Friedhofssatzung im PDF-Format.