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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.02.2021

Artikel vom 04.03.2021

Bedarfsplanung an Kinderbetreuungsplätzen

Die Bedarfsplanung an Kinderbetreuungseinrichtungen wird in der Gemeinde Weingarten alle drei Jahre umfangreich erarbeitet und die Kerndaten jährlich fortgeschrieben. Die Planung orientiert sich keineswegs nur an den Geburtenzahlen. Sachbearbeiterin Carmen Schlager berichtete, vielmehr nähmen auch Parameter wie das Nachfrageverhalten der Eltern in Bezug auf die Betreuungszeiten, die Städtebauliche Entwicklung, der Generationswechsel in Wohnquartieren, die Gewerbeentwicklungen im Einzugsgebiet und nicht zuletzt die Ein- und Auspendler Einfluss. Nach aktuellem Stand der Betreuungsangebote für Kinder von drei bis sechs Jahren stehen in Weingarten 466 Plätze zur Verfügung. Zum Stichtag 1. März sind voraussichtlich 393 Plätze belegt. Noch in diesem Jahr soll im Kindergarten St. Franziskus in einem Anbau eine Mensa entstehen. Eine Prognose auf die Kindergartenjahre 2020/21 bis 2023/24 verspricht voraussichtlich Entwarnung. Entgegen der ursprünglichen Planung, basierend auf den durch die Einrichtungsleitung frei gemeldeten Plätzen, besteht kein sofortiger Ausbaubedarf. Allerdings stehen in Weingarten noch mehrere Bauvorhaben an, die weiteren Wohnraum für Familien schaffen. Wie groß dieser Unsicherheitsfaktor sei, so Schlager, zeige das Beispiel des Baugebiets „Moorblick“, wo in den Jahren 2016/17  50 Kinder mehr zugezogen seien als prognostiziert. Das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ermögliche es der Gemeinde, bis zum 31. März Fördermittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zu beantragen. Diese betragen pro zusätzlichem Platz in der Altersstufe ab drei Jahren 6.600 Euro, das wären für zwei Gruppen je 20 Kinder 264.000 Euro. Voraussetzung zum Erhalt dieser Gelder wäre ein Baubeginn noch in diesem Jahr und eine Fertigstellung vis zum 30.06.2022. Diese beiden Gruppen könnten in modularer Bauweise im Kindergarten Buchenweg eingerichtet werden. Bis zum Kindergartenjahr 2024/25 erwartet die Gemeinde durch den Bau von rund 350 Wohneinheiten einen zusätzlichen Bedarf von rund 70 Plätzen. In der Altersgruppe von null bis drei Jahre seien es knapp 30 Plätze. Dann soll eine Einrichtung mit fünf bis sieben Gruppen gebaut werden, wovon zwei Gruppen für Kleinkinder unter drei Jahren eingeplant sei. Derzeit stehen in dieser Altersgruppe 122 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Gemeinderatsmitglieder nahmen die Bedarfsplanung zur Kenntnis. Sie bestätigten die Aussage von Bürgermeister Eric Bänziger (parteilos), „auf Sicht zu fahren“, die Baugebiete ins Kalkül zu ziehen, und flexibel zu planen. Sie stimmten einstimmig dafür, die Verwaltung solle die modulare Einrichtung im Buchenweg so planen, dass die Fördermöglichkeiten abgerufen werden können. Im August wird eine Evaluierung der Zahlen vorgenommen, auf deren Basis die erforderlichen Handlungen vorgenommen werden sollen.

 

Bild:  Der Kindergarten St. Klara ist eine von neun Einrichtungen, in denen Kinder von 3 bis 6 Jahren betreut werden.  Er verfügt über 40 Plätze in zwei Gruppen, in jeder Gruppe sind mehr als 10 Ganztagesplätze.

 

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Die Gemeinde Weingarten (Baden) hat ihre Friedhofsgebührensatzung aus dem Jahre 2011 gemeinsam mit „Allevo Kommunalberatung“, welche die Gebührenkalkulation durchgeführt hat, überarbeitet. Neue Grabarten wie gärtnergepflegte Grabfelder, Baumgräber oder das gänzlich neu angelegte Grabfeld für Sternenkinder seien in die Gebührenkalkulation eingeflossen, berichtete der Leiter der Finanzabteilung, Michael V. Schneider. Die neue Gebührensatzung wurde anhand der zuvor erfolgten Kalkulation erstellt. Es wird empfohlen, die Gebühren etwa alle 5 Jahre neu zu kalkulieren. Die neue Satzung soll eine Kostendeckung von 68 Prozent bringen; der Kostendeckungsgrad der vorigen Satzung  lag bei lediglich 53 Prozent. Üblich sind Deckungsgrade zwischen 75% und 80%. Neu ist die Unterteilung der Gebühren in Verwaltungs-, Benutzungs-, Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren. Die Verwaltungsgebühren betreffen u.a. die Zulassung zur gewerbsmäßigen Aufstellung von Grabmalen oder die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege. Die Benutzungsgebühren umfassen beispielsweise die Benutzung der Leichenhalle. Die Bestattungsgebühren betreffen insbesondere Herstellen und Schließen der Gräber. Nutzungsrechte werden anhand der Grabnutzungsgebühren berechnet. In allen Bereichen wurden die Gebühren angehoben. Kostete beispielsweise das Herstellen und Schließen eines Erdgrabs bisher 819,00 Euro, so kostet dies jetzt 850,00 Euro, während das Herstellen und Schließen eines Erd-Urnengrabs bei 182,00 Euro lag und nun eine Gebühr in Höhe von 480,00 Euro erhoben wird. Für die Nutzungsgebühr eines Einzelgrabs mit Tieferlegung wurde bisher eine Gebühr von 2.300,00 fällig; zukünftig wird dies 2.870,00 Euro kosten. Im gärtnergepflegten Grabfeld betrug die Nutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab 733,33 Euro; das wird jetzt 3.260,00 Euro kosten. Die Bestattung sogenannter Sternenkinder wird ganz neu angeboten. Es entstehen für das Herstellen und Schließen des Grabes 150,00 Euro während die Grabnutzungsgebühren hier bei 650,00 Euro liegen. Die Nutzungszeit für Wahlgräber wurde an die Ruhezeit von 20 Jahren angepasst. Bei Reihengräbern gibt es keine Nutzungs- sondern ausschließlich die Ruhezeit, die nach wie vor – sowohl für Erdbestattete als auch für Urnen – 20 Jahre beträgt. Die neue Gebührensatzung soll am 01. April 2021 in Kraft treten. Den Spitzenplatz nimmt das Baumgrab ein, das künftig 14.140 Euro kosten wird. Dessen Nutzungszeit beträgt 50 Jahre, da es als Familiengrab gedacht sei. Der Baum werde einer Familie zugedacht und bis zu acht Urnen von Mitgliedern einer Familie können am selben Baum beigesetzt werden. Gerhard Fritscher (CDU) zeigte sich über diese Preisentwicklung erstaunt. Er räumte jedoch ein, dass die letzte Preisanpassung zehn Jahre zurückliege und die Gemeinde einen höheren Kostendeckungsgrad dringend brauche. Wolfgang Wehowsky (SPD) sprach von Gebührensteigerungen bis zum Vierfachen. Das sei für Laien nicht nachvollziehbar. Timo Martin (WBB) fand diese Steigerung notwendig, denn die Gemeinde habe seit 2015 knapp eine Million Euro zugeschossen. Wenn jetzt 68 Prozent der Kosten gedeckt würden, sei das annehmbar. Die Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen. Die ebenfalls zu beschließende Neufassung der Friedhofsordnung führte zu größeren Diskussionen. Aus der Frage der Zulassung neuer Materialien bei Grabmalen wie beispielsweise Stahl leitete sich die Frage ab, wie stark die Notwendigkeit zur Regulierung sei und wie viel Freiheit möglich sei. Auf Antrag von Gerhard Fritscher wurde dieser Punkt einstimmig in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

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