Seite drucken
Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus dem Verwaltungsausschuss

Artikel vom 19.02.2021

Antrag auf einen Zusatz zum Ortsnamen

Die steinerne Figur eines Buttenträgers an der Einfahrt der Bundesstraße nach Weingarten soll ein unverkennbarer Hinweis auf die Bedeutung des Weinbaus für Weingarten, in historischer und wirtschaftlicher Sicht sein. Nun hat der Landtag Baden-Württemberg den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, solche Hinweise auch als Zusatz in ihrem Namen führen zu dürfen. Er sollte auf ihre geschichtliche Vergangenheit, eine Eigenart oder die heutige Bedeutung der Gemeinde hinweisen. Die CDU-Fraktion hat diese Möglichkeit als Antrag in den Gemeinderat eingebracht, der Verwaltungsausschuss hat den Antrag beraten. Solche Namenszusätze stärken die Identität vor Ort, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Einwohner und nicht zuletzt auch die kommunale Selbstverwaltung, hieß es in der Begründung. Der CDU sei es wichtig,  dass sich die Menschen mit ihrer Heimat identifizieren. Dieser Zusatz könnte auch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Als Beispiel war in dem Antrag „Das fröhliche Weindorf“ angeführt. „Eine gute Möglichkeit der Bürgerbeteiligung“ befand Nicolas Zippelius (CDU). Timo Martin (WBB) sah in einer Wahl durch die Bürger einen „Riesenaufwand“ und in diesem speziellen Zusatz keinen Hinweis auf die geschichtliche Vergangenheit, sondern einen Marketing-Effekt. Sonja Güntner (Grüne Liste) lehnte einen Zusatznamen generell ab: „Wir sind Weingarten. Das genügt.“ Auch Wolfgang Wehowsky (SPD) sah keinen Bedarf dafür und Carolin Holzmüller (FDP) ebenso wenig. Somit hatten sich vier Fraktionen gegen einen Zusatznamen ausgesprochen und der Beschluss lautete, dem Gemeinderat zu empfehlen, von diesem Antrag abzusehen.    

 

Eine Bürgermedaille in Bronze?

Ein weiterer Antrag der CDU galt der Einführung einer Bürgermedaille in Bronze. Die silberne und die goldene werden vorranging an Gemeinderäte verliehen. „Die Goldene bekommen nur Gemeinderäte, die mindestens vier Legislaturperioden im Amt waren“, erklärte Claudia Geißler-Spohrer, Fachbereichsleiterin Personal und Organisation. Durch die Seltenheit der Vergabe solle die Besonderheit der Leistung hervorgehoben werden. Eine bronzene Medaille würde eine „mindere Leistung“ bedeuten. Sie würde davon abraten. Jörg Kreuzinger (CDU) erklärte, die Intention des Antrags war, auch Menschen, die weder Silber noch Gold erreichen könnten, eine Ehrung durch die Gemeinde zukommen zu lassen. Carolin Holzmüller (FDP) verglich die Bronzemedaille mit einer Teilnehmerurkunde im Sport und Wolfgang Wehowsky (SPD) warnte vor einer Inflation von Medaillen, die Gold und Silber entwerten würde und verwies auf andere Möglichkeiten. Der Verwaltungsausschuss lehnte den Antrag bei einer Enthaltung ab.

 

Vereine erhalten einen Sonderzuschuss

Mit der Bewilligung eines Sonderfonds als Zuschuss hat der Verwaltungsausschuss dem Antrag der CDU zugestimmt. Vereine, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten seien, können bis zum 15.10.2021 einen entsprechenden Antrag stellen. Die Anträge müssen das Problem offenlegen und sehr gut begründen, weshalb der Verein keine anderweitigen Einnahmen generieren kann. Erst nach eingehender Prüfung wird ein Zuschuss bewilligt. Insgesamt sollen 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.

 

Elternbeiträge für Kitas und Kindergärten
Nach einstimmigem Beschluss des Verwaltungsausschusses sollen die Elternbeiträge für Februar 2021 in allen Weingartner Kitas und Kindergärten ausgesetzt werden. Die Eltern hatten bereits Beiträge für Dezember 2020 und Januar 2021 geleistet, obwohl ab dem 16.12.2020 die Schließung angeordnet wurde. Die Aussetzung für Februar soll die Eltern für den Ausfall der Betreuung im Januar entschädigen. Die bereits eingezogenen Beiträge werden erstattet bzw. verrechnet. Voraussetzung dafür ist die Entscheidung der Landesregierung über ihre Ankündigung, mindestens 80 Prozent dieser Kosten zu übernehmen. 20 Prozent verblieben bei der Kommune. Durch die pandemiebedingte Schließung der Einrichtungen fehlen der Kommune Einnahmen in Höhe von 69.000 Euro, bei Erstattung von 80 Prozent durch das Land sind es noch 13.800 Euro. Die Abrechnung der

 Notbetreuung in den Kitas, Kindergärten und in der Schulkindbetreuung erfolgt nach den tatsächlich gebuchten Tagen oder Stunden. Durch die Erstattung soll insbesondere auch den Eltern entgegengekommen werden, die ihre Kinder während der pandemiebedingten Schließung nicht in die Notbetreuung brachten, sondern anderweitige Lösungen finden konnten, so Hauptamtsleiter Oliver Russel.

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten