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Gemeinde Weingarten (Baden)

Messfeier auf dem Rathausplatz und Prozession zur Kirche

Artikel vom 18.06.2019

Das Hochfest Fronleichnam erinnert an das letzte Abendmahl am Gründonnerstag

Zehn Tage nach Pfingsten und damit 60 Tage nach Ostern feiert die römisch-katholische Kirche am Donnerstag, 20. Juni, das Fronleichnamsfest. Das Hochfest des Leibes und des Blutes Christi erinnert feierlich an das letzte Abendmahl und damit an die Einsetzung der Eucharistie am Gründonnerstag. Es steht in diesem Jahr unter dem Thema „Meister, wo wohnst Du? – Kommt und seht!“

Auch heute wird das Fest mit der großen Gesamtgemeinde Stutensee-Weingarten gefeiert. Die zentrale Messfeier, die Pfarrer Jens Maierhof zelebriert, beginnt um 9.30 Uhr auf dem Rathausplatz in Weingarten. Sie wird musikalisch umrahmt von den vereinten Kirchenchören aus Weingarten und Stutensee sowie dem örtlichen Musikverein. Daran schließt sich die Prozession zur Kirche und der Abschluss mit dem sakramentalen Segen an. Danach lädt die Kolpingfamilie mit Speis und Trank zum geselligen Fronleichnamshock in den Hof des evangelischen Gemeindehauses ein.

 

Spiritueller Inhalt

Den spirituellen Inhalt des Festes kann man bereits über die Etymologie herausfinden. Das althochdeutsche Wort „Fron“ steht für „Herr“ und ist zum Beispiel auch in den Begriffen Frondienste (Dienste für die Herren) und Fronmeister enthalten. Die ehemaligen Kapos der Weingartener Gemeindearbeiter Karl Kreuzinger und Franz Gantner wurden noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg als „Fronmeister“ bezeichnet.

Die Worte „Licham“ bzw. „Leichnam“ haben den Bedeutungswandel zum toten menschlichen Körper nicht mitgemacht und bedeuten daher immer noch soviel wie „Leib“. Damit weist bereits der Name auf die zentralen Elemente der Eucharistiefeier hin. Das Fronleichnamsfest wurde erstmals 1246 in der Diözese Lüttich eingeführt. 

Die theologische Begründung für das Fest wurde auf dem vierten Laterankonzil von 1213 bis 1215 in Rom gelegt. Auf ihm wurde die so genannte Transsubstantiationslehre offiziell zum Dogma erklärt. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings an einen Feiertag zu Ehren des Altarssakraments noch nicht zu denken.

Dies änderte sich erst durch die Visionen der Augustinerchorfrau Juliana von Lüttich, die seit 1207 im Kloster Mont Cornillon lebte und dort regelmäßig von ihren Visionen berichtete. In einer solchen  sei ihr Jesus Christus erschienen und habe ihr über ein Gleichnis mitgeteilt, dass es sein Wunsch sei, dass dem Altarsakrament ein eigener Festtag gewidmet werde.

Nach dem Tod der später heilig gesprochenen Juliana im Jahr 1258 setzte ihre Freundin Eva, heute bekannt als „Eva die Selige“, ihr Werk fort. Auf ihr Drängen hin bemühte sich Heinrich von Geldern, der damalige Bischof von Lüttich, beim Papst um ein entsprechendes Dekret. 1264 kündigte Urban IV., der vor seiner Wahl zum Pontifex Archidiakon in Lüttich war, in einem Brief an, das Fronleichnamsfest allgemein in der Kirche einzuführen.

 

Blutwunder von Bolsena

Zur Einführung des Festes hat wesentlich auch das so genannte „Blutwunder von Bolsena“ beigetragen. Der sich auf Pilgerfahrt nach Rom befindende böhmische Priester Peter von Prag feierte 1263 in der nach Christina von Bolsena benannten Kirche die Heilige Messe. Sein erschütterter Glaube an die Verwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi während der Eucharistiefeier wurde neu gefestigt, als während der Gabenbereitung etwas Blut auf das Tuch tropfte, auf dem Kelch und Hostienteller standen.

Dieses Wunder war für Papst Urban IV. der letzte Beweis, dem Drängen nach einem Feiertag für das Altarssakrament nachzugeben. Heute ist Fronleichnam in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie teilweise in Sachsen und Thüringen.      

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