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Gemeinde Weingarten (Baden)

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Artikel vom 31.01.2024

Auf die Fälligkeit wird hingewiesen:

Grundsteuer:1. Rate 2024 fällig am 15.02.2024
Gewerbesteuer1. Rate 2024 fällig am 15.02.2024

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern erteilt haben, werden gebeten, die Steuern 2024 fristgerecht – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe des Buchungszeichens zu entrichten.

Informationen für Scheck- und Barzahler:

  • Bei Zahlungsverzug entfällt die Karenzzeit von 3 Tagen für Bar- und Scheckzahlungen.

Information über Mahngebühren:

  • Die Mindestmahngebühr beträgt 4,00 Euro.

Information über Säumniszuschläge:

  • Bei Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Tagen (gilt nicht für Bar- und Scheckzahler) sind je angefangener Monat der Säumnis - ab dem Fälligkeitstag - 1 % des rückständigen auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Steuerbetrags zu entrichten. Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die rückständige Forderung angemahnt wurde oder nicht.
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