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Gemeinde Weingarten (Baden)

Mitteilung der Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe

Artikel vom 22.03.2021

BEG – Die neue bundesweite Förderung für Gebäudesanierung       

Zum Jahr 2021 wurde die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ eingeführt. Diese ersetzt die bisherigen Förderprogramme KfW und BAFA. Im Fokus bleibt weiterhin, mehr Anreize für die nachhaltige energetische Modernisierung zu schaffen mit dem Ziel, die CO2-Emissionen von Gebäuden weiter zu senken. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick, welche Neuerungen es gibt und mit welchen Fördermöglichkeiten Sie rechnen können.
 

Der Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bei einer Gebäudesanierung sind viele Dinge zu beachten, die ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Anhand einer gut geplanten energetischen Sanierung, können Kosten, Zeit, Energie und Treibhausgase eingespart werden. Deshalb ist eine professionelle Energieberatung und die gemeinsame Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) wichtig und wird vom Bund bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 1.300 Euro bezuschusst (Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten mit maximal 1.700 Euro). Bei der Energieberatung wird Ihnen als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer aufgezeigt, welche Fördermittel für die Sanierung eingesetzt werden können und wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig verbessern lässt.

Auf alle im Sanierungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, gibt es noch einen weiteren Zuschuss von 5 Prozent als sogenannten iSFP-Bonus.
 

Heizungstausch
Werden moderne klimafreundliche Heizungen wie Pelletheizungen, Hybrid-Heizungen, Wärmepumpen oder Solarthermische Anlagen installiert, können diese jetzt mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Für den Austausch einer Öl-Heizung bekommt man einen Ölaustauschbonus von 10 Prozent. Sind die Maßnahmen im Sanierungsfahrplan vorgesehen kommt noch der iSFP-Bonus dazu.

Werden z.B. für eine Fußbodenheizung alle Böden entfernt, sind alle Kosten für den Neuaufbau des Bodens einschließlich der neuen Beläge förderfähig. (Das nennt sich „Förderung von Umfeldmaßnahmen“).
 

Energetische Modernisierung der Gebäudehülle
Häufig stellte sich die Frage: „Soll auch der Energieverbrauch gesenkt werden oder geht es nur um die Instandhaltung des Gebäudes?“ Doch jetzt neutralisieren sich in vielen Fällen die Mehrkosten einer energetischen Modernisierung durch die sehr attraktiven Förderprogramme. Am Beispiel einer Dachsanierung lässt sich das sehr einfach veranschaulichen. Die Kosten für Gerüst, Baustelleneinrichtung, gesetzliche Einhaltung des Mindestwärmeschutzes, Lattung, Ziegel, Bleche, Rinnen usw. fallen ohnehin immer an. Der zusätzliche Kostenanteil für „das mehr an Dämmung“ lässt sich durch Fördermittel meistens vollständig kompensieren, und das, bei einer wesentlich besseren energetischen Qualität.

Gute Vorplanung ist also sinnvoll und wird jetzt noch belohnt. Denn auch bei Modernisierungen an der Gebäudehülle entsprechend des Sanierungsfahrplans ist der oben beschriebene iSFP-Bonus möglich. Zusammen mit der 20 Prozent Förderung bei Einzelmaßnahmen erhält man letztendlich einen Zuschuss von einem Viertel der anrechenbaren Kosten. (Informationen zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen unter www.bafa.de)
 

Informationen, neutrale Beratung, Unterstützung
In jeder Gemeinde im Landkreis Karlsruhe berät Sie die UEA (Umwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe) zu den Themen Energie sparen, Erneuerbare Energien, Heizung tauschen, Fachpartner Bauen und Energie, Photovoltaik, sowie zu Fördermitteln und Zuschüssen zur Finanzierung. Hier erhalten Sie neutrale Informationen kostenfrei am Beratungstelefon oder im Rahmen einer unverbindlichen einstündige Erstberatung.

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