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Gemeinde Weingarten (Baden)

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss

Artikel vom 01.02.2023

- öffentlich bekannt gemacht am 01.02.2023 -

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Wochenendgebiet Effenstiel“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Wochenendgebiet Effenstiel“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 5,7 ha liegt südlich der Ortslage.

Er umfasst die Flurstücke Nr. die Flurstücke Nr. 6301, 6302, 6302/1, 6302/2, 6303, 6305, 6306, 6307, 6308, 6309, 6310, 6311, 6312, 6313, 6314, 6315, 6316, 6316/1, 6317, 6318, 6319, 6320, 6321, 6322, 6322/1, 6323, 6324, 6325, 6326, 6327, 6327/1, 6328, 6329, 6330, 6331, 6332, 6333, 6334, 6335, 6335/1, 6336, 6337, 6338, 6339, 6340, 6340/1, 6342, 6342/1, 6342/2, 6343, 6344, 6349, 6350, 6351, 6352, 6353, 6354, 6355, 6356, 6357, 6357/1, 6358, 6359, 6360, 6362 und 6363 ganz. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Im Rahmen der Bauantragsverfahren seit Inkrafttreten der 1. Änderung hat sich gezeigt, dass die formulierten Planungsziele durch die enthaltenen Festsetzungen nicht im angestrebten Umfang erreicht werden.

Planungsziel der hier anzustoßenden 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wochenendgebiet Effenstiel“ ist die Nachsteuerung und Konkretisierung der Regelungen, um dies damaligen Planungsziele zukünftig zu erreichen. Dazu sollen die Festsetzungen überprüft, konkretisiert und erweitert werden.

 

Verfahren

Die Grundfläche des Plangebietes und seine Lage ermöglichen ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. Ausschlussgründe liegen nicht vor, daher wird dieses Verfahren gewählt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Ab-satz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden

 

Gemeinde Weingarten, 31.01.2023

gez. Eric Bänziger
Bürgermeister

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HIER geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung des BP Nr. 07 Aufstellungsbeschluss im PDF-Format

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