Neue Parkregelung für den „Friedhofsparkplatz“ am Steingaßweg
Artikel vom
26.05.2021
Neue Parkregelung für den „Friedhofsparkplatz“ am Steingaßweg
Der Gemeindevollzugsdienst informiert
Neue Parkregelung für den „Friedhofsparkplatz“ am Steingaßweg
Um Friedhofbesuchern, gerade bei Beerdigungen, die Parkplatzsuche zu erleichtern, war es erforderlich, eine neue Parkregelung einzuführen. Dauerparker, wie auch abgestellte Anhänger, wurden vermehrt zum Ärgernis.
Aus diesem Grund wurde der Parkplatz neu beschildert. Die neue Parkregelung sieht eine max. Parkdauer von vier Stunden, werktags zwischen 08 - 18:00 Uhr vor. Die Parkscheibe ist auszulegen.
Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase, wird ab dem 31.05.2021, die Einhaltung durch den Vollzugsdienst kontrolliert.