B-Plan Nr. 71 “Schlimm-Areal", förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel vom
12.05.2021
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §12 BauGB und § 13a BauGB
Auszug:
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §12 BauGB und § 13a BauGB
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