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Gemeinde Weingarten (Baden)

Informationen zur Landtagswahl

Artikel vom 12.03.2021
 

Landtagswahl 2021

 
  1. Am kommenden Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Jeder Wähler hat nur   e i n e   Stimme.

 
  1. Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl werden nur bis
 

Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr,

 

beim Bürgermeisteramt Weingarten (Baden), Bürgerbüro,  Zimmer 2, ausgegeben.

 

Wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 13. März 2021, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 2, sowie am Sonntag, 14. März 2021, in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr, im Rathaus, Êrdgeschoss, beantragt werden.

 

Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen abholt, muss das vom Wahl­berechtigten persönlich ausgefüllte, unterschriebene und mit der Bevollmächtigung zur Abholung der Briefwahlunterlagen versehene Wahlbenachrichtigungsschreiben vorlegen.

 
  1. Hinweise zur Briefwahl:

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig anzufordern. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag (14. März 2021) bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der Gemeinde Weingarten (Baden) sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

 

Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahl­brief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl (12. März 2021) befördert wird.

 

Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde Weingarten (Baden) abgegeben werden, und zwar bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr (Rathausbriefkasten). Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird.

 
  1. Bekanntgabe des Wahlergebnisses:

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den einzelnen Wahlbezirken der Gemeinde Weingarten (Baden) erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18.00 Uhr in den jeweiligen Wahlräumen.

 

Das hieraus ermittelte vorläufige Gesamtergebnis für Weingarten (Baden) kann ab etwa 18.30 Uhr auf der Homepage der Gemeinde unter www.weingarten-baden.de abgerufen werden.

 

Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgt darüber hinaus in der nächsten Ausgabe der Turmberg-Rundschau am kommenden Donnerstag, 18. März 2021.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Wahlbezirke

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlbezirken [PDF-Format] 

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten