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Gemeinde Weingarten (Baden)

Aus aktuellem Anlass

Artikel vom 14.03.2024

Igitt - ohne Worte, denn das macht keinen Spaß mehr!

Unsere Gärtner hatten in der letzten Woche den Auftrag, die Grünstreifen um den Parkplatz neben dem Bahnhofskiosk zu säubern und Unkraut zu entfernen. Vor Ort waren auf mehreren Metern unzählige Hundehaufen zu sehen, die es unmöglich machten diese Fläche zu bearbeiten. Auf der anderen Straßenseite in der Baumscheibe bot sich das gleiche Bild.

Muss das sein? 10 m weiter an der Kärcherhalle steht ein Mülleimer mit Hundebeuteln! Dies ist ein dringender Appell an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer: Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihren Hund und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen!

Auch Sie möchten ein gepflegtes Erscheinungsbild in unserem schönen Ort.

An 31 (!) Stellen in Weingarten (Baden) sind Hundetütenspender für Sie zur kostenfreien Entnahme aufgestellt, direkt darunter finden Sie den Mülleimer zur Entsorgung - siehe Standortübersicht.

Gerade kein Spender in der Nähe? Kein Problem: Auch das Bürgerbüro im Rathaus hält für Sie kostenlos Hundetüten bereit – kommen Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten bei uns vorbei und holen Sie sich eine Handvoll für Ihren Vorrat ab.

Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassigehen, lassen Sie bitte die Hinterlassenschaften wieder verschwinden! Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit im nächsten öffentlichen oder im eigenen Abfalleimer zuhause entsorgen – die Tüten dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden. Schon gar nicht auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Grünstreifen oder Wiesen.

Sie verhelfen damit unserer Gemeinde ganz wesentlich zu einem sauberen Erscheinungsbild und zu einem positiven Image.

Übrigens!

So verbreitet wie der Hundekot auf öffentlichen Flächen, ist bei vielen Hundehaltern die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung der Hundehaufen abgegolten ist. Realität ist jedoch, dass die Hundesteuer dafür bei weitem nicht ausreichen würde!

Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die nach den rechtlichen Bestimmungen mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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