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Gemeinde Weingarten (Baden)

Information des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal:

Artikel vom 27.04.2023

Nachträgliche Änderung der Bodenrichtwertkarte

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat zum 28. Februar 2023 die Bodenrichtwertkarte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 nachträglich
geändert (Hauptfeststellung für Grundsteuerwerte).

Es ergaben sich folgende Änderungen: In den Kommunen Östringen und Weingarten wurden insgesamt drei Bodenrichtwertzonen für gewerbliche Bauflächen in ihrem Zuschnitt an die Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne angepasst.

In den Kommunen Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten wurde teilweise die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen zum Außenbereich hin geändert, vereinzelt gab es auch geringfügige Änderungen innerhalb der Ortschaften.

Es wurde ausschließlich der Zuschnitt der Bodenrichtwertzonen verändert. Die Höhe der Bodenrichtwerte blieb für alle Bodenrichtwertzonen bei dem zum 01.07.2022 veröffentlichten Stand.

Bei den am Gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Kommunen, die oben nicht genannt sind, ergaben sich keine Änderungen.

Mit der aktualisierten Bodenrichtwertkarte setzt der Gemeinsame Gutachterausschuss seine Beschlussfassung um.

Die Bodenrichtwertkarte ist einsehbar unter www.gutachterausschuesse-bw.de.

Bei Fragen zu den Änderungen oder allgemein zu den Bodenrichtwerten erreichen Sie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter 07251 79 4333.

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten