Seite drucken
Gemeinde Weingarten (Baden)

Der Ortsseniorenrat informiert: Corona-Impfung

Artikel vom 05.02.2021

Bitte beachten Sie: Tagesaktuelle Regelungen zur Corona-Verordnung und zum Thema Impfung finden Sie online zum Beispiel hier: 
https://corona.karlsruhe.de/faq-coronaschutzimpfung 

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/?gclid=EAIaIQobChMIkKDN8rrS7gIVUJ_VCh2oDwUNEAAYASAAEgLqAPD_BwE 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ ​​​​​​​

Übersicht über Rahmenbedingungen zu den Corona-Impfungen
Wegen der Vielzahl an Informationen rund um Corona und die angebotenen Impfungen und weil nicht alle von uns Zugriff auf elektronische Medien haben, sehen Sie nachstehend einen Extrakt, den wir der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg entnommen haben.    Besonders wichtige Passagen sind unterstrichen, ergänzende Anmerkungen als solche gekennzeichnet.

 

Wer wird zuerst geimpft?
Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewähr­leistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz­bedürftige Personen anzustecken.

Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen.

Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“.

Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen.

Anmerkung: Da derzeit nur die erste Gruppe geimpft wird, sind hier keine Infos über die Gruppen 2 und 3 aufgeführt.

 

Wie erfahre ich, dass ich mich impfen lassen kann?
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.

Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.

 

Warum bekomme ich die Impfung nicht bei meinem Hausarzt?
Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. … In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht.

In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

 

Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im selben Impfzentrum. Sie können die Termine auch online über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Bitte buchen Sie bei der Online-Terminvergabe unbedingt Erst- und Zweittermin gleichzeitig im selben Impfzentrum! So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden und Sie zum Erst- einen passenden Zweitimpftermin erhalten.

 

Warum bekomme ich noch keinen Termin?
Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind. Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. … Daher braucht es jetzt leider noch etwas Geduld. …

Unterstützen Sie Menschen – etwa Nachbarn oder Angehörige – die sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren. … Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs leider noch nicht möglich. …

 

Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig.

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. … Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

 

Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Impfzentrum? Kann ich mit dem Taxi kommen?

Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Die Impfung selbst ist kostenlos.

Anmerkung: Aktualisierung vom 29.01. durch folgende gemeinsame Pressemitteilung:

„Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelung für Fahrten in Impfzentren
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.“

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten