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Gemeinde Weingarten (Baden)

Haushaltssatzung 2022 und öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2022

Artikel vom 27.01.2022

der Haushaltssatzung 2022 und öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2022

Das Landratsamt Karlsruhe hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 12.01.2022 die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Gemeinderat am 14.12.2021 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushalts­jahr 2022 genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht.

HIER finden Sie die Mitteilung im Detail (PDF-Datei)

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2022 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ von Freitag, 28.01.2022 bis einschließlich Montag, 07.02.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabe­pflichtigen während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 4, im 1. OG, in der Finanzverwaltung, öffentlich ausliegen. Es wird auf die aktuellen Hygienvorschriften verwiesen.

 

öffentlich bekannt gemacht am 27.01.2022

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