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Gemeinde Weingarten (Baden)

Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Artikel vom 11.08.2022

ab Mitte August

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 15.08.2022 beschlossen. Im Gegensatz zur alten Richtlinie ist in der neuen keinerlei Förderung für gasbetriebene Heizsysteme wie Gas-Brennwertheizungen, Gas-Hybridheizungen oder gasbetriebene Wärmepumpen mehr enthalten.

Die sonstigen Fördersätze ändern sich zumeist nur geringfügig: Bei Installation einer Wärmepumpe werden bis zu 30%, bei einer EE-Hybridheizung ohne Biomasseeinsatz bis zu 30% und mit Biomasseeinsatz bis zu 25% der Kosten gefördert. Für Solarthermieanlagen werden maximal 25% Förderung gewährt. Auch der Anschluss an ein Nahwärmenetz wird mit bis zu 25% gefördert.

Reine Biomasseheizungen sind die Verlierer der Anpassung: Statt wie zuvor 35% kann man für sie nur noch 10% der Kosten fördern lassen.

Eine weitere Neuerung stellen die zusätzlichen 10% Förderung dar, die nicht nur wie bisher beim Austausch einer alten Ölheizung, sondern nun auch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gewährt werden. Bei Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Alter der Heizung bewilligt.

Weiterführende Informationen finden Sie HIER.

http://www.weingarten-baden.de//weingarten-baden/aktuelle-meldungen/neuigkeiten