Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Artikel vom
20.05.2022
Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Klebchemie M.G. Becker GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage zur Produktion von Polyurethan-Schmelzklebern (PUSK)
Das Verfahren wurde ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 16 Abs. 2 des Bundes- Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe macht den verfügenden Teil der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt:
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öffentlich bekannt gemacht am 20.05.2022