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Gemeinde Weingarten (Baden)

Informationen aus dem Ordnungsamt

Artikel vom 27.10.2021

Informationen aus dem Ordnungsamt

Mit der Freigabe der Jöhlinger Straße für den Durchgangsverkehr traten
im Sommer auch die neuen verkehrsrechtlichen Regelungen zum Thema
Parken und Geschwindigkeit in Kraft. Seit dem 25.05. und noch bis
Mitte November wird zudem der Umleitungsverkehr von der B10 und
B293 zwischen Pfinztal und Walzbachtal über die Jöhlinger Straße geleitet.
Nun gelten auch in den Nebenstraßen neue Parkregelungen.
Die eingeschränkte Halteverbotszone gilt deshalb nicht nur für die
Jöhlinger Straße, sondern auch für folgende Nebenstraßen:

  • Blumenstraße,
  • Engelstraße,
  • Hebelstraße,
  • Brunnenstraße,
  • Schafstraße und
  • Mühlstraße.

Es gilt:
Das Parken ist nur in ausgewiesenen Flächen erlaubt. Das Müllfahrzeug
und die Rettungsfahrzeuge müssen auch in die engen Nebenstraßen gelangen.
Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst
.
Die Ersatzparkflächen im Bereich Friedhof, Setz und Liverdunplatz bleiben
bestehen, bis das ehemalige „Schäfer-Areal“ als Parkplatz baulich
umgestaltet ist.

An erster Stelle möchten wir erreichen, dass sich alle an die nun geltenden
Verkehrsregeln halten und jeder beim Parken Rücksicht nimmt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der 07244 – 70 20 13 zur
Verfügung.

Ihr Ordnungsamt

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