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Gemeinde Weingarten (Baden)

Abräumen von Reihengräbern auf dem Friedhof Weingarten (Baden)

Artikel vom 14.04.2021
 

Bei einer Vorortbesichtigung wurde festgestellt, dass auf dem Friedhof Weingarten (Baden) einige Reihengräber vorhanden sind, bei denen die Ruhezeit von 20 Jahren abgelaufen ist.

Dabei handelt es sich um die Urnen-Reihengräber der Reihen:

  • H/1 bis H/4 (1989-2000)
  • H/5/4 bis H/5/18 (1995-2000)

Davon ausgenommen sind Reihengräber, deren Ruhezeiten noch nicht vollständig abgelaufen sind (Bestattungen ab 2001)

sowie die Erdreihengräber der Reihen:

  • E/2 bis E/6 (1995 -1999)
  • E/25/3 bis E/25/11 (1999-2000)

Die uns nicht bekannten Angehörigen bzw. Verfügungsberechtigten der oben genannten Gräber werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten unverzüglich, jedoch bis spätestens 31.07.2021 abzuräumen oder durch ein Unternehmen abräumen zu lassen. Die betreffenden Gräber werden zusätzlich durch einen Aufkleber gekennzeichnet.

Gräber, die nach Ablauf der Frist nicht abgeräumt wurden, werden im Zuge der Ersatzvornahme von der Gemeinde Weingarten (Baden) abgeräumt. Wir weisen darauf hin, dass bei nachträglichem Bekanntwerden eines Angehörigen bzw. Verfügungsberichtigten, diesem die Kosten in Rechnung gestellt werden.

Für die Abräumung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Auftrag an die Gemeinde:

Die Gebühr für das Abräumen beträgt derzeit für Urnen-Reihengräber 250,00 € und für Erd-Reihengräber 400,00 €. Bei einer Beauftragung wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung, Frau Helmstetter, Tel.: 07244/70 20-64

  1. Private Erledigung:

Abräumung durch die Angehörigen bzw. Verfügungsberechtigten selbst bzw. Beauftragung eines Steinmetzbetriebes.

Zur Abräumung von Gräbern gehört:

  • die vollständige Abräumung, auch Entfernen sämtlicher Bepflanzung, Abbau des Grabsteins/der Grabplatte und Entfernung des Fundaments
  • das Auffüllen von Erde bis zur Höhe der Trittplatten und
  • das Einsäen mit Grassamen
  • Die abgeräumten Gegenstände gehen in das Eigentum des Angehörigen/Verfügungsberechtigten bzw. des beauftragten Unternehmens über und sind in geeigneter Weise zu entsorgen oder können weiterverwendet werden.

Sobald die Abräumung erfolgt ist, geben Sie bitte kurz Rückmeldung an die Friedhofsverwaltung, Frau Helmstetter, Tel.: 07244/70 20-64.

 

Bei Rückfragen rund um das Thema „Friedhof“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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