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Temporäre Schließung von Einrichtungen und Sportstätten im November
Schließung von Einrichtungen und Sportstätten im November
Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung der Landesregierung bleiben ab sofort bis zunächst zum 30. November 2020 die Walzbachhalle, das Walzbachbad inklusive Sauna, sowie die Mineralixarena für die Öffentlichkeit geschlossen. Ausnahmen für die Nutzung nach der geltenden Corona-Verordnung (Mitgliederversammlungen o.ä.) sind mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen.
Kontakt für die Koordinierung der Hallenbelegung: E-Mail schreiben
Kontakt für die Freigabe von Hygienekonzepten: E-Mail schreiben
Ein detailliertes Infoschreiben ist per Mail an die Vereine versendet worden.
Schulsport bzw. Schulschwimmen darf stattfinden.
Vorgaben durch Corona-Verordnung
Mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung gelten ab dem 2. November 2020 verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Dazu gehört auch der Verbot von Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsport. Außerdem müssen schließen: Schwimm-, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen.
Weiterhin erlaubt: Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.
Spielplätze und Bolzplätze:
Bolzplätze dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
Die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ist nicht verboten. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten untersagt sind.
(Quelle: FAQ Landesregierung www.baden-wuerttemberg.de)
Bibliotheken dürfen unter Auflagen geöffnet bleiben, dies gilt auch für die Gemeindebibliothek.
Weitere detaillierte Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Landesregierung www.baden-wuerttemberg.de