Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Artikel vom 15.10.2020
 

Bauanträge und Bauvoranfragen

1. Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Eisbergweg

Das Bauvorhaben liegt im Umlegungsgebiet Kirchberg-Mittelweg. Die dargestellte Grundstücksgrenze entspricht dem im Umlegungsverfahren zugeteilten Grundstück. Das geplante Wohnhaus liegt im definierten Baufenster. Die Hofeinfahrt ist wasserdurchlässig geplant. Die zulässigen Trauf- und Firsthöhen sind eingehalten, die Dachform und die Dachneigung ebenfalls. Somit entspricht das Bauvorhaben in allen Bereichen den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit genehmigungsfähig. Der Ausschuss stimmte einstimmig zu.

 

2. Ausnahme der Wohnnutzung im Gewerbegebiet Robert-Bosch-Str. 4

Am 20.04.2020 behandelte der AUT eine Bauvoranfrage betreffend den Anbau eines Wohnhauses an ein bestehendes Wohnhaus. Das Bauvorhaben befindet sich im faktischen Gewerbegebiet und damit wird für eine Wohnnutzung eine Ausnahme benötigt. Diese Möglichkeit der Ausnahme gilt für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und –leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Der neue Anbau erfüllt diese Tatbestandsmerkmale. Somit kann die Ausnahme erteilt werden unter der Voraussetzung, dass der Wohnraum diesem Personenkreis vorbehalten bleibt. Die Verwaltung empfahl, die Ausnahme in Aussicht zu stellen und das Gremium stimmte bei einer Enthaltung einstimmig zu.

 

3. Neubau Wohnhaus Höhefeldstraße

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses mit einer Wohneinheit. Das geplante Wohnhaus mit Garage liegt innerhalb des Baufensters für Hauptanlagen und die Terrasse liegt im Baufenster für Nebenanlagen und ist somit ebenfalls zulässig. Für die Stellplätze außerhalb des Baufensters wurde eine Befreiung beantragt. Die Anordnung der Stellplätze sowie die  die Zufahrtsbreite widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine Befreiung diesbezüglich wurde bisher nicht erteilt. Aufgrund anderer B-Plankonformer Anordnungsmöglichkeiten der Stellplätze auf dem Grundstück und Einhaltung der festgesetzten Grundstückszufahrt wurde die Befreiung nicht befürwortet.  Aus den vorgenannten Gründen empfahl die Verwaltung das Einvernehmen zum Bauantrag sowie zur Befreiung zu versagen.  Der AUT folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig.

 

4. Erweiterung und Sanierung Wohnhaus Berliner Str. 4

Geplant ist eine Erweiterung durch einen zweigeschossigen Anbau mit Flachdach. Nach vorherigem Abbruch der bestehenden Garage und der Terrasse mit darüber liegendem Balkon wird das bestehende Wohnhaus im Vorderbereich des Flurstücks im Zuge der Sanierung lediglich mit neuen Fensteröffnungen ergänzt. Der neue zweigeschossige Anbau schließt lückenlos an das bestehende Vorderwohnhaus an und ergänzt dieses zweigeschossig mit Wohnraum. Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit, die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit genehmigungsfähig. Das Gremium stimmte bei einer Enthaltung einstimmig zu.

 

5. Aufstellung eines Jurtezeltes Gewann Ochsensteige

Der Bauherr plant die Aufstellung eines Jurtezeltes zur temporären Nutzung bei schlechtem Wetter für den Naturkindergarten Weingarten. Das Zelt hat einen Durchmesser von 6,20 und eine Höhe von 2,50 bis 3 Meter. Bauvorhaben im Außenbereich sind ausnahmsweise nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Da beides der Fall ist und somit die Festsetzungen des § 35 Abs. 2 BauGB erfüllt sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

 

6. Neubau eines Wochenendhauses im Gehren

Der Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen Wochenendhauses mit Geräteschuppen und 10 qm Terrasse. Das Gebäude, dessen Grundfläche die maximal erlaubte Größe von 50 qm nicht überschreitet, wird voll unterkellert und das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 20° geplant. Die Zufahrtsbreite soll 4 Meter betragen. Hiermit sind die Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Gehren, 2. Änderung“ eingehalten und das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

 

7. Neubau Einfamilienhaus Kirchbergstr. 18

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des direkt angrenzenden Bebauungsplans Kirchberg-Mittelweg und muss sich darum gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Bezüglich Lage, Dachneigung und Firsthöhe wurde eine Bauvoranfrage gestellt, die am 23.06.2020 positiv beschieden wurde. Die Gesamthöhe des Gebäudes mit 174,99 m über NN erreicht nicht die Höhe der angrenzenden Gebäude und fügt sich somit in die nähere Umgebungsbebauung ein. Dachform und Gebäudefront ähneln der gesamten Kubatur der Nebengebäude. Somit konnte das Einvernehmen erteilt werden und das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

8. Neubau einer DHL Kobi Zustellbasis, Am Eisweiher

Im aktuellen Antrag geht es um eine Befreiung hinsichtlich der abweichenden Ausführung der Stellplätze außerhalb des Baufensters auf Basis des Bodengutachtes. Der Gutachter hat auf den vorgesehenen Stellplätzen außerhalb des Baufensters einen sehr hohen Anteil an bindigen Böden festgestellt, die eine Versickerung grundsätzlich nicht ermöglichen. Darum benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, der versickerungsfreundliche Oberflächen außerhalb des Baufensters vorsieht. Der Bauherr plant das Oberflächenwasser der Stellplatzflächen über eine Ringleitung zu sammeln und gemäß der noch zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung abzuführen. Eine Retensionsfläche halte das Wasser auf dem Grundstück. Es kam die Frage auf, in welchem Verhältnis belastetes und unbelastetes Regenwasser anfalle. Die Entwässerungsgenehmigung laufe parallel in Abstimmung mit dem  Landratsamt, erklärte Bürgermeister Eric Bänziger. Es sei aber das Interesse der Gemeinde, dass so wenig Regenwasser wie möglich in die Kläranlage gelange. Da es sich nur um eine geringe Anzahl von Stellplätzen handelt, hat die Verwaltung die Befreiung befürwortet. Das Gremium stimmte einstimmig zu.

 

Anschaffung einer Heißwasseranlage und Vergabe der Lieferung

Die Verwaltung plant nach schlüssiger Darlegung des Bedarfs durch den Fachbereichsleiter Gerd Weinbrecht und den Leiter Grünanlagen Bernd Wasser die Anschaffung einer modularen, vollautomatisch arbeitenden Heißwasseranlage. Bernd Wasser erläuterte im Ausschuss die Arbeitsweise der Maschine. Das Wasser werde auf 90 – 95° C erhitzt und auf Unkräuter auf versiegelten Flächen versprüht. Es seien keine Chemikalien erforderlich. Im ersten Durchgang werden die Pflanzen gelb, aber der Wurzelbereich bleibt erhalten. Zur endgültigen Entfernung ist zwei Wochen später ein zweiter Durchgang erforderlich. Durch seine Vielseitigkeit sei das Gerät für eine Vielzahl von weiteren Aufgaben einsetzbar. Die Maschine könne wie ein Hochdruckreiniger Brücken und Brunnen reinigen und sie ist für allgemeine Gießarbeiten einsetzbar. Die Anlage kann auf die im Fuhrpark des Bauhofs vorhandenen Multicars montiert werden. Nach einer umfassenden Prüfung durch die Leitung des Bauhofs fiel die Wahl auf eine Anlage der Firma Fiedler. Eine Anfrage bei drei Händlern ergab das günstigste Angebot der Firma Landmaschinen Kälber für knapp 40.000 Euro brutto. Die Verwaltung schlug eine entsprechende Beauftragung vor. Klaus Holzmüller fragte nach einer alternativen Möglichkeit, Unkraut zu entfernen, beispielsweise mit rotierenden Stahlbürsten. Das erfordere wesentlich mehr Zeit, hieß es, weil mit der Bürste nicht alle Ecken erreicht werden könnten. Hans-Martin Flinspach mahnte, mit dem Gerät sensibel vorzugehen und auf Kleingetier wie z. B. Eidechsen zu achten. Marielle Reuter meinte, es solle überall gepflegt aussehen und beispielsweise die neue Jöhlinger Straße sei jetzt schon mit Unkraut an den Rändern verunstaltet. Bürgermeister Bänziger meinte abschließend, dass insbesondere in der Jöhlinger Straße auch baulich nachgebessert werden sollte, ansonsten aber: „Wenn wir der Natur den Vorzug geben wollen, sieht es eben an einigen Stellen vermeintlich etwas weniger gepflegt aus.“ Danach schlug er die Zustimmung zur Anschaffung vor und das Gremium folgte ihm einstimmig. Die Ausgaben sind bereits im Haushalt und im Nachtragshaushalt 2020 eingeplant.