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Umlegung Kirchberg-Mittelweg
Gemarkung Weingarten - Umlegung "Kirchberg-Mittelweg"
Hier finden Sie die Bekanntmachung als PDF-Format zur Ansicht oder Download.
Bekanntmachung
Die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 des Baugesetzbuchs (BauGB) über die
Flurstücke Nr. 5685, 6209, 6211, 6222, 6223, 6446, 6447, 6461, 6469, 6470, 6471, 6473,
6496/1, 6497, 6512, 6513/1, 6514, 6521, 6524, 6525, 6526, 6531, 6571, 17669, 17671
und 17674, aufgestellt durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 09.07.2020, ist am
01.Oktober 2020 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 BauGB der bisherige Rechtszustand
durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand
ersetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe durch Antrag auf
gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag ist beim Landratsamt Karlsruhe,
Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht
Karlsruhe, Kammer für Baulandsachen.
Karlsruhe, den 06.10.2020
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung
- Umlegungsstelle „Kirchberg-Mittelweg“ -
gez. Schweig
Ergänzender Hinweis der Gemeinde zu § 76 BauGB
Mit Einverständnis der Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden.
Dies erfolgt meist dort, wo Beteiligte keine Grundstückszuteilung in der Umlegung wünschen.