Hauptbereich
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Jöhlinger Straße“
1. Satzungsänderung
- öffentlich bekannt gemacht am 31.10.2025 -
der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Jöhlinger Straße“ der Gemeinde Weingarten (Baden)
vom 20.10.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) hat am 20.10.2025 folgende 1. Satzungsänderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Jöhlinger Straße“ der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 23.09.2019 beschlossen:
Artikel I
Satzungsänderung
§ 2 Verfahren erhält folgende Fassung:
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden gemäß § 142 Abs. 4 BauGB keine Anwendung.
Die Frist, innerhalb derer die Sanierungsmaßnahme abgewickelt werden soll, endet am 30.04.2027.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weingarten (Baden), 20.10.2025
gez. Eric Bänziger
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Downloadbereich
Öffentliche Bekanntmachung: 1. Satzungsänderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Jöhlinger Straße“ der Gemeinde Weingarten (Baden) - (keine barrierefrei PDF-Datei, 2 Seiten)