Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.10.2025

Artikel vom 22.10.2025

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 22.10.2025 -

Gemeinderat Gerhard Fritscher (CDU) war, in der Funktion als 1. Bürgermeister-Stellvertreter, Sitzungsleiter, da Bürgermeister Eric Bänziger an einer Bürgermeistertagung teilnahm.

1. Anfragen und Anregungen der Einwohner

Frage eines Bürgers, 1. Wieviel Photovoltaikanlagen die Gemeinde betreibe. Der Klimaschutzbeauftragte Nicholas Schmitt antwortete: vier. Auf der Walzbachhalle, dem Kindergarten Bullerbü, dem Hochbehälter Katzenberg und der Gemeinschaftsunterkunft Dörnig. 2. Welchen Sinn macht der 15-Minuten-Takt des EnBW-Monitorings? Es zeigt den momentanen Versorgungsgrad Weingartens. Wie viel wird erzeugt und wie viel wird verbraucht.

2. Antrag der CDU-Fraktion

Am 22.04.2025 hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, der Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Bruchsal möge einen Bericht vorstellen. Schwerpunktmäßig soll er über die Festlegung der Bodenrichtwerte und über die Grundsteuer-Berechnung im Allgemeinen berichten.

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Peter Stoll war in der Sitzung anwesend und hat berichtet.

Die Aufgabe des Gutachterausschusses (GAA) sei, Grundstückswerte zu ermitteln. Diese Methode beruhe auf der Auswertung sehr vieler Datensätze und sei darum gerechter und schaffe mehr Transparenz, als die „Schätzung“, wie sie früher gehandhabt wurde. Ein Gutachten gebe Auskunft über den Verkehrswert einer Immobilie und beruhe auf einer statistischen Grundlage. Einst gab es 900 Gutachterausschüsse (GA) in Baden-Württemberg, nach der Reform im Jahr 2020 wurden sie in 121 gemeinsame GA zusammengefasst. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal wertet rund 1.800 Kauffälle im Jahr aus und erstelle gerichtsstabile Gutachten.

Anhand der Kaufpreissammlung erfolgt die Ermittlung des Bodenwerts in einer jeweils bestimmten Zone. Auf einer Fläche werden die vorherrschenden Merkmale definiert und in Kategorien eingeteilt, z. B. Allgemeines Wohngebiet, baureif, Größe der Grundstücksfläche (500 m²). Weicht ein Grundstück davon ab, muss die Größe eventuell nach unten angepasst werden. Wohnbauflächen sind mehr wert, Hinterlandflächen dagegen weniger.

Ein Beispiel sei die Bahnhofstraße in Weingarten. Hier gebe es kleine Grundstücke mit 200 m² und große mit 950 m². Unterschieden werde auch die Art des Grundstücks, ob Gewerbe oder Wohnbebauung. Bei abweichender Art der baulichen Nutzung ist der Bodenrichtwert nicht anwendbar und ist anzupassen.

Die Grundsteuer errechne sich nach Fläche multipliziert mit dem Richtwert, wobei die Größe der Gebäude keine Rolle spiele. Bei einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid müsse ein qualifiziertes Gutachten vorgelegt werden, das der Betreffende selbst bezahlen müsse. Der durch dieses Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert müsse vom festgesetzten Wert um mehr als 30 % abweichen. Nur dann werde der Grundsteuerwert angepasst.

Wohnen im Außenbereich werde nach einem anderen Bodenrichtwert beurteilt. Unterschieden werde auch, ob ein Bebauungsplan vorliege oder nicht.

Auf die Frage von Timo Martin (WBB), wie man extreme Unterschiede ausgleichen könne, erklärte Stoll, die Möglichkeit des Gutachtens gelte nur nach unten in Richtung weniger Grundsteuer. Eine Möglichkeit, den Grundsteuerwert aus Sicht der Gemeinde zu erhöhen, ist nicht gegeben.

Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis.

3. Neubau der Turmbergschule: Vergabestrategie und Ausschreibung eines Planungswettbewerbs

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da sich bezüglich der Finanzierung neue Fragen aufgetan hätten, berichtete der Vorsitzende. Da mehr Zeit erforderlich sei, als in einer normalen Gemeinderatssitzung zur Verfügung stehe, soll der Punkt in einer Sondersitzung, aller Voraussicht nach am 05.11.2025, behandelt werden.

4. Erschließung Baugebiet Kirchberg-Mittelweg: Vergabe der Rodungsarbeiten

Die Erschließung des Baugebiets Kirchberg-Mittelweg schreitet voran. Nachdem im Vorgriff auf die geplanten Erschließungsarbeiten und zum Bau der für die Durchführung der Bohrungen zur Baugrunderkundung notwendigen Baustraße bereits im vergangenen Jahr die Baumfällarbeiten für den ersten Abschnitt vergeben und durchgeführt wurden, soll nun der zweite Abschnitt der Rodungsarbeiten beauftragt werden. Die mit der Projektsteuerung beauftragte FC Gruppe hatte hierzu eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Zwei Angebote gingen ein. Die Firma DBS Schmitt Landschaftspflege aus Waghäusel erhielt als wirtschaftlichster Bieter mit einer Summe von rund 87.000 Euro den Zuschlag. Die Arbeiten werden von Anfang November bis Ende März je nach Witterung erledigt. Der Abschnitt umfasst die beiden Straßen Mittelweg und Eisbergweg sowie den Fußweg zum künftigen Spielplatz.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Erschließung des Wohngebiets liegen bei ca. 16. Mio. Euro.

Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten dem Vorschlag der Vergabe der Rodungsarbeiten bei drei Gegenstimmen der FDP-Fraktion zu.

5. Erschließung Baugebiet Kirchberg-Mittelweg: Sachstand, Baugrundgutachten

Ein Vertreter des Projektsteuerers erklärte, dass das Thema Entwässerung aktuell in Abstimmung mit dem Landratsamt sei da durch den Aufbau einer Entwässerung, teilweise im Trennsystems Plananpassungen notwendig sind. Dadurch kann es zu Terminverzögerungen kommen. Mittlerweile liege der Gemeinde das für die Ausbauplanung der Straßen Eisbergweg, Am Petersberg und Mittelweg, des Brückenbauwerks und der Stützmauern notwendige Baugrundgutachten vor. Der Vertreter des Ingenieurbüros Kärcher stellte dem Gemeinderat das Gutachten vor.

Der Baugrund sei alles andere als einfach, war das Fazit. Die Geologie weise Muschelkalk in drei Formationen auf. Die oberste Schicht sei harter Kalk, die mittlere ein Gemisch aus Lehm und Stein und die unterste hartes Gestein. Im Bereich des Mittelwegs sei die oberste Schicht Löss, im Eisbergweg befinde sich Hangschutt, das seien grobe Brocken von Lehm. Eine Bohrung für das künftige Brückenwiderlager sei bis 14 m Tiefe nicht auf Fels gestoßen, darum sei es sinnvoll, als Bodensicherung im Mittelweg und an der Straße Am Petersberg eine Bodenvernagelung vorzunehmen. Am Eisbergweg sei eine Bohrpfahlwand als Stützwand sinnvoll, denn der Hang habe keine Standsicherheit. Für die Widerlager der Brücke sei eine Pfahlgründung das beste Vorgehen. Gegenüber älteren Gutachten, die nicht so tief gebohrt hätten, erweisen sich die neuen Erkenntnisse als ungünstig. Die Pfahlgründungen müssen länger werden.

Auf Frage von Dr. Andrea Friebel (CDU), ob es möglich sei, dass es am Eisberg zu einem Hangrutsch komme, meinte der Vertreter des Ingenieurbüros, die Arbeiten würden die Standsicherheit des Hangs erhöhen. Auf Frage von Hans-Martin Flinspach (WBB), ob sich bei einem etwaigen Erdbeben etwas bewegen würde, erklärte er, die Stützkonstruktionen würden voraussichtlich halten.

Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis.

6. Windkraft: Bürgerentscheid

Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Klärung einer Frage ausgesprochen, die die Bürger und Bürgerinnen mit „Ja oder „Nein“ beantworten sollen. Sie lautet: „Soll die Gemeinde Weingarten (Baden) die gemeindeeigenen Flächen am Hinteren Heuberg zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen verpachten?“ Als Termin wurde Sonntag, 8. März 2026 festgelegt. Die Verwaltung soll die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld umfassend informieren. Dazu dienen Publikationen auf mehreren Kanälen, in denen die seitens der Gemeinde geforderten Mindestvergabekriterien dargelegt werden. Außerdem erhalten die Fraktionen des Gemeinderates die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das geschieht über das Amtsblatt sowie auf der Homepage in einer eigenen Rubrik. Es wird eine Informationsseite geben mit Faktendarstellung und Fragemöglichkeit über ein Kontaktformular auf der Homepage. Über Social Media sollen Themenhinweise erfolgen und es soll eine Informationsbroschüre erscheinen, auf der jede Partei eine A4-Seite zur Verfügung hat: jede Fraktion, die Initiative „Pro-Windenergie-Weingarten“ und die Ortsgruppe Weingarten des Vereins „Gegenwind-Obergrombach-Heimsheim-Kraichgau e.V.“. Diese Broschüre soll an alle Haushalte verteilt werden.

Hintergrund ist die bereits seit Jahren laufende Debatte um die Errichtung von Windenergieanlagen auf Weingartner Gemarkung. Diverse Gutachten pro und contra wurden vorgestellt, brachten aber keine Entscheidung. Im Gemeinderat herrscht eine Pattsituation, darum soll die Grundsatzentscheidung über die Verpachtung der Flächen zu diesem Zweck nun in die Hände der Bürgerschaft gelegt werden.

Die Errichtung von Windenergieanlagen in den gemeindeeigenen Waldflächen ist nur von der Entscheidung der Gemeinde abhängig, bei den gemeindeeigenen Offenlandflächen ist die Entscheidung von den Eigentümern der angrenzenden Privatflächen mitabhängig.

 

Die im Bürgerentscheid gestellte Frage ist entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat die Angelegenheit.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Auf Antrag von Matthias Görner (FDP) wurde der TOP 16 vorgezogen.

16. Quartalsbericht Q3 2025

Kämmerer Michael V. Schneider trug vor.

Hohe Gewerbesteuerrückzahlungen und um 50 % gesunkene Gewerbesteuereinnahmen reduzieren die ordentlichen Erträge von einem Planansatz mit 34,4 Mio. Euro auf 30,6 Mio. Euro. Auch die außerordentlichen Erträge fallen wesentlich geringer aus als erwartet, denn es werden in diesem Jahr nur noch Verkäufe von 17.000 m² im Gewerbegebiet Sandfeld und Vorauszahlungen für Erschließungsbeiträge Kirchberg-Mittelweg eingeplant. Die Erträge aus der Erbbaupacht wurden bereits realisiert. Anstatt der erwarteten 5,4 Mio. Euro prognostiziert der Kämmerer nur noch 1,8 Mio. Euro. Die restlichen geplanten außerordentlichen Erträge verschieben sich damit auf die kommenden Haushaltsjahre 2026-2028.

Die ordentlichen Aufwendungen reduzieren sich im Vergleich zum Planansatz von 35,2 Mio. Euro auf 34,6 Mio. Euro. Aufgrund der großen Anzahl an Schadensfällen erhöhen sich aber die außerordentlichen Aufwendungen um 30T Euro auf 80T Euro.

Fazit: Das voraussichtliche ordentliche Ergebnis verschlechtert sich von -842.500 Euro auf -4.031.500 Euro. Das voraussichtliche Sonderergebnis geht von 5.410.700 Euro auf 1.756.400 Euro herunter. Das voraussichtliche Gesamtergebnis sinkt von 4,5 Mio. Euro auf – 2,2 Mio. Euro.

Die geplanten Investitionen in Höhe von 16 Mio. Euro werden voraussichtlich zu 43 % umgesetzt.

Die Liquidität erhöht sich voraussichtlich um 1 Mio. Euro auf 1.649.548 Mio. Euro.

Die prognostizierte Investitionsquote im Eigenbetrieb Wasserversorgung beträgt 37%. Der Planansatz lag hier bei 2,75 Mio. Euro. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wurden 28% aus 4,53 Mio. Euro umgesetzt.

Gerhard Fritscher sprach deutlich aus, was alle dachten: „Wir sind geschockt“. Matthias Görner (FDP) sprach von einer „besonderen Dramatik“. Sonja Güntner (GLW) meinte, die Gemeinde dürfe 2026 „nur sehr verhalten planen“ und weniger Projekte angehen. Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, es stünden knapp 7 Mio. Euro an Erträgen weniger zur Verfügung, als vorgesehen. Wolfgang Wehowsky (SPD) meinte, die Zahlen seien tragisch. „Wo kommt noch was her?“

Einig waren sich die Mitglieder des Gemeinderats, dass die Klausurtagung am kommenden Samstag Möglichkeiten aufzeigen werde, wo noch Gelder eingespart werden könnten. Kämmerer Schneider solle entsprechende Vorschläge machen.

7. Antrag aus der Bürgerschaft: Erschließung eines Grundstücks

Der Tagesordnungspunkt wurde in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

8. Walzbachhalle: Brandschutz

Die Walzbachhalle muss in Sachen Brandschutz dringend saniert und ertüchtigt werden. Der Leiter des Fachbereichs 5, Gerd Weinbrecht, trug dem Gemeinderat vor. Er berichtete, bei der Sanierung von 2006 bis 2009 seien scheinbar nur "sichtbare" Dinge verbessert worden, wie neuer Sportboden und Sanitäranlagen. Brandschutzrelevante Maßnahmen seien leider fachlich nicht richtig umgesetzt worden. Durch das abschnittsweise Vorgehen musste kein Bauantrag beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht werden, wodurch die Mängel lange unentdeckt blieben. Bei den nachfolgenden Brandschauen wurden zwar Mängellisten erstellt, aber die Abarbeitung erfolgte weitestgehend nicht. Im Jahr 2019 hat sich die Mitarbeiterin im Gebäudemanagement der Sache angenommen und eine Aufstellung ausgearbeitet. Es folgten Besprechungen mit dem Landratsamt, um eine jetzt drohende Schließung der Halle zu vermeiden. Daraufhin hat die Verwaltung ein Architekturbüro aus Karlsruhe hinzugezogen, das einen Sachstandsbericht bezüglich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen sowie des behindertengerechten Umbaus im Eingangsbereich und im Walzbachbad abgegeben habe.

Zwei Sofortmaßnahmen müssen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, um die Schließung der Halle zu vermeiden: Die Erweiterung der Brandmeldeanlage und die Ertüchtigung der überalterten Sprachalarmierungsanlage. Mit diesen beiden Posten hat der Gemeinderat die Firma maier solution GmbH beauftragt. Parallel zu diesen Sofortmaßnahmen wurden die Gesamtkosten der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen einschließlich Honorare und Baunebenkosten ermittelt. Es ergab sich eine für den Haushaltsplan 2026 relevante Summe von 3,56 Mio. Euro.

Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, zunächst die dringenden Forderungen zu beauftragen und die darüberhinausgehenden Ertüchtigungen für die mittelfristige Haushaltsplanung vorzubereiten.

9. Satzungsänderung: Sanierungsgebiet „Jöhlinger Straße“

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme mit einem Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.04.2027 bewilligt. In der aktuellen Sanierungssatzung ist jedoch die Abwicklungsfrist vom 30.04.2026 genannt. Dementsprechend ist eine Änderung der Satzung erforderlich, um das Datum zu korrigieren.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

10. Satzungsänderung: Sanierungsgebiet „Ortskern“

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme wurde 2013 in das Programm aufgenommen mit Frist zur Beendigung am 30.04.2025. Am 24.03.2024 wurde dieser Bewilligungszeitraum durch das Regierungspräsidium bis zum 30.04.2027 verlängert. Darum muss das Datum der Beendigung der Frist zur Abwicklung der Sanierung durch eine entsprechende Satzungsänderung aktualisiert werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.

11. Erschließung Kirchberg-Mittelweg: Abrechnung Treppenanlage, Stellplätze und Spielplatz

Welche Erschließungskosten können auf die Grundstückseigentümer des Gebietes „Kirchberg-Mittelweg“ umgelegt werden? Die Gemeinde hat ihren Anwalt mit der Klärung der Rechtslage beauftragt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Herstellungskosten für Grünflächen und Spielplätze beitragsfähig sind.

Die Herstellungskosten für die Sammelstraßen und Sammelwege, unter welche die Treppenanlagen fallen, sollen nicht der Beitragspflicht unterliegen. Selbiges gilt auch für Parkflächen.

Nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates wurden die Erschließungsbeiträge für Treppenanlagen gestrichen, ebenso für Parkflächen. Die Erschließungsbeiträge für Grünanlagen Kinderspielplätze bleiben weiter beitragspflichtig.

12. Erschließungsbeitragssatzung

Die 2. Änderungssatzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen regelt die zuvor beschlossenen Änderungen für alle künftigen Erschließungsgebiete.

Nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates wurden die Erschließungsbeiträge für Treppenanlagen gestrichen, ebenso für Parkflächen. Die Erschließungsbeiträge für Grünanlagen Kinderspielplätze bleiben weiter beitragspflichtig.

13.-15. Jahresrechnungen 2024 des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe

Kämmerer Michael V. Schneider hat die Zahlen im Verwaltungshaushalt knapp, aber transparent dargestellt. Seither hat sich am Zahlenwerk nichts mehr verändert, so dass sich eine erneute Zusammenfassung in der Turmberg-Rundschau erübrigt. Aussage Schneider: „Ohne außerordentliche Erträge geht es zukünftig nicht mehr“.

Der Gemeinderat stimmte seinen Ausführungen einstimmig zu.