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Bericht aus dem Verwaltungsausschuss vom 07.10.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 08.10.2025 -
1. Bürgerentscheid zur Verpachtung gemeindeeigener Flächen am Hinteren Heuberg
Der Verwaltungsausschuss hat in jüngster Sitzung unter Leitung von Bürgermeister-Stellvertreter Gerhard Fritscher beschlossen, dem Gemeinderat die Durchführung eines Bürgerentscheids zu empfehlen. Die Frage, die ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist, lautet: „Soll die Gemeinde Weingarten (Baden) die gemeindeeigenen Flächen am Hinteren Heuberg zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen verpachten?“ Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids wird empfohlen, Sonntag, 8. März 2026, festzulegen.
Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, die Bürgerschaft umfassend zu informieren. Dazu dienen Publikationen auf mehreren Kanälen, in denen auch die seitens der Gemeinde geforderten Mindestvergabekriterien dargelegt werden. Außerdem erhalten die Fraktionen des Gemeinderates die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Das geschieht über die Turmberg-Rundschau sowie auf der Homepage in einer eigenen Rubrik. Es wird eine Informationsseite geben mit Faktendarstellung und Fragemöglichkeit über ein Kontaktformular auf der Homepage. Über Social Media sollen Themenhinweise erfolgen und es soll eine Informationsbroschüre erscheinen, auf der jede Partei eine A4-Seite zur Verfügung hat: jede Fraktion, die Initiative „Pro-Windenergie-Weingarten“ und die Ortsgruppe Weingarten des Vereins „Gegenwind-Obergrombach-Heimsheim-Kraichgau e.V.“. Diese Broschüre soll an alle Haushalte verteilt werden. Außerdem ist eine erneute Begehung der geplanten Fläche vorgesehen.
Hintergrund ist die bereits seit Jahren laufende Debatte um die Errichtung von Windenergieanlagen auf Weingartner Gemarkung. Diverse Gutachten pro und contra wurden vorgestellt, brachten aber keine Entscheidung. Im Gemeinderat herrscht eine Pattsituation, darum soll die Grundsatzentscheidung über die Verpachtung der Flächen zu diesem Zweck nun in die Hände der Bürgerschaft gelegt werden. Nur im Gemeindewald kann über einen oder mehrere vollständige Standorte für Windenergieanlagen entschieden werden. Die Flächen im Offenland befinden sich teilweise in Privatbesitz.
Die Zustimmung zur Durchführung eines Bürgerentscheids bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates, also 13 Stimmen.
Die im Bürgerentscheid gestellte Frage ist entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat die Angelegenheit.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren mit diesem Formulierungsvorschlag einverstanden. Die Fragestellung sei knapp und einfach formuliert und gut verständlich. Die Zusammenlegung des Wahltermins mit zwei anderen Wahlen – Wahl des Bürgermeisters und Landtagswahl – wirke sich vermutlich positiv auf die Wahlbeteiligung bei allen drei Wahlen aus.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben diesem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
2. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in verkehrsberuhigten Bereichen
Der Leiter des Ordnungsamtes, Jens Grimmer, trug vor:
In Weingarten gibt es in verschiedenen Wohngebieten und sensiblen Bereichen verkehrsberuhigte Bereiche. In diesen gelten spezielle Regelungen: Schrittgeschwindigkeit, Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs, Spielen auf der Straße erlaubt, Parken nur auf gekennzeichneten Flächen.
Trotz der bestehenden Ausweisung kommt es in mehreren Abschnitten weiterhin zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie Bürger und Gemeindemitarbeiter beobachten.
Temposchwellen als bauliche Eingriffe könnten in diesen Fällen eine spürbare Geschwindigkeitsreduzierung erzwingen und die Regelakzeptanz deutlich erhöhen. In der Luisenstraße und der Apothekenstraße wurden die ersten Schwellen installiert. Ebenfalls im verkehrsberuhigten Bereich in der Bahnhofstraße.
Zwar klagen einzelne Anwohner über eine Lärmzunahme durch die Schwellen, aber überwiegend ist der Zuspruch aus dem Umfeld dieser Maßnahmen positiv. Die Gemeindeverwaltung ist als örtliche Verkehrsbehörde bei gemeindeeigenen Straßen in der Verantwortung die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu überwachen. Sie erhebt daher Verkehrsdaten und würde in Bereichen mit hohem Missachtungsgrad Temposchwellen einbauen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Mit diesem Vorschlag waren mehrere Gemeinderäte nicht einverstanden.
Timo Martin (WBB) entgegnete, zunächst solle festgestellt werden, wo sich verkehrsberuhigte Bereiche befinden. Es sei ein Unterschied, ob eine Straße als Durchgangsstraße fungiere wie z.B. die Apothekenstraße. Hier sei die Schwelle überfällig. In anderen Straßen seien es jedoch die Anwohner selbst, die zu schnell fahren. Hier sollte die Notwendigkeit mit mehr Augenmaß geprüft werden.
Dr. Andrea Friebel (CDU) stand der Sache auch „eher ablehnend“ gegenüber. Zum einen aus Kostengründen, zum anderen, weil häufiges Abbremsen und Wiederanfahren nicht gut sei. Oft seien es tatsächlich die Anwohner selbst.
Matthias Görner (FDP) sah in den Schwellen eine „massive Beeinträchtigung der Radfahrer“ und eine Erschwernis für alle Verkehrsteilnehmer.
Sonja Güntner (GLW) meinte, auch Radfahrer müssten Schrittgeschwindigkeit fahren. Aber sie halte verkehrsberuhigte Bereiche nur an Durchgangsstraßen für sinnvoll.
Wolfgang Wehowsky (SPD) wollte Temposchwellen „nicht eindeutig ablehnen“. In der Waldbrücke gebe es keinen verkehrsberuhigten Bereich, aber Anwohner und Kinder seien zu schützen. Anwohner wünschen sich dort Schwellen. Er schlage darum eine Abänderung der Beschlussformulierung vor:
„Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, verkehrsberuhigte Bereiche auf etwaigen Handlungsbedarf zu untersuchen und, sofern erforderlich, die zu etablierenden Maßnahmen dem Verwaltungsausschuss noch einmal vorzulegen.“
Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Matthias Görner (FDP).
3. Jahresabschluss des Kernhaushalts 2024
Kämmerer Michael V. Schneider trug vor:
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen lag um 1,2 Mio. Euro höher, als die Summe der ordentlichen Erträge, so dass ein Minus entstand. Dieses wurde durch ein Sonderergebnis von 2,047 Mio. Euro ausgeglichen, so dass am Ende ein Gesamtergebnis mit einem Plus von 837.297 Euro stand. Ursprünglich waren 9,7 Mio. Euro geplant.
Die vier wichtigsten Positionen bei den Erträgen sind die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisungen und die sonstigen Zuweisungen und Zuschüsse. Alle blieben hinter den Planansätzen zurück.
Die vier wichtigsten Positionen bei den Aufwendungen sind die Personalkosten (diese haben sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht), die sonstigen Transferaufwendungen (Betriebskostenzuschüsse für Kindergärten), die Kreisumlage und der Finanzausgleich.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zuführungsrate) sinkt durch ungeplante Mehrausgaben und Mindereinnahmen.
Die Leistungsfähigkeit der Kommune ist dennoch gegeben. Den Investitionen von rund 4,8 Mio. Euro (geplant waren 15,1 Mio. Euro) stehen 4,4 Mio. Euro an Einzahlungen gegenüber. Die Investitionsquote beträgt 32 %. Kredite wurden keine aufgenommen. Die Tilgung betrug rund 760.000 Euro. Es verbleibt zum Jahresende eine Liquidität von 853.407,47 Euro.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten der Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig zu.
Timo Martin (WBB) lobte die zeitnahe Fertigstellung des Zahlenwerks und nannte es „stimmig“. Gravierend sei allerdings die niedrige Investitionsquote von 31 %. Gerade mal ein Drittel der geplanten Investitionen hätten getätigt werden können. Der politische Wille konnte nicht umgesetzt werden. Jörg Kreuzinger (CDU) sagte, die Leistungsfähigkeit sei essentiell für eine Gemeinde und diese geht Richtung Null. Wolfgang Wehowsky (SPD) meinte, das Haushaltsergebnis sei ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Verschlechterung der gesamten Situation in Deutschland.
4. Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2024
Die Summe der Erträge beträgt 1,6 Mio. Euro, die Summe der Aufwendungen 2,1 Mio. Euro. Die Wassergebühr betrug 2,82 Euro/m³ Wasser. Der gemessene Wasserverbrauch ging gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % zurück. Getätigte Investitionen betrugen insgesamt 551.000 Euro. Größte Einzelposten waren die Erneuerung der Versorgungsleitung in der Friedrich-Wilhelm-Straße, Schillerstraße, Mühlstraße, Steigweg und Paulusstraße sowie die PV-Anlage auf dem Katzenberg. Die Investitionsquote liegt bei 23,5 %.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten der Feststellung dieses Jahresabschlusses einstimmig zu.
5. Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2024
Die Summe der Erträge beträgt 2,3 Mio. Euro, die Summe der Aufwendungen 2,4 Mio. Euro. Somit entstand ein Fehlbetrag von 52.319 Euro. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 2,96 Euro/m³ eingeleitetes Abwasser. Die Abwassermenge ging gegenüber dem Vorjahr geringfügig zurück. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,84 Euro/m² je versiegelter Grundstücksfläche. Die versiegelte Fläche hat sich um 1.419 m² erhöht.
Auch diesem Jahresabschluss stimmte das Gremium einstimmig zu.
6. Haushaltskonsolidierung
Aufgrund der angespannten Haushaltslage durch die stark gestiegene Kreisumlage, bedingt durch das Bundesteilhabegesetz mittelfristig 2025 – 2028 (10,05 Mio. Euro Mehrbelastung für die Gemeinde), muss die Gemeinde Weingarten Mehreinnahmen generieren oder Einsparpotenziale ausschöpfen. Aktuell habe die Gemeinde noch Rücklagen in Höhe von 4,26 Mio. Euro (31.12.2023), aber zukünftig müsse das ordentliche Ergebnis unbedingt verbessert werden.
Bereits Anfang des Jahres wurden in einer Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden einige Einsparpotenziale identifiziert, dennoch verblieb ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2025 von 842.500 Euro. Daraufhin kamen Gemeinderat und Verwaltung überein, bereits frühzeitig über weitreichende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu diskutieren.
Kämmerer Michael V. Schneider hat jetzt ein 3-Phasen-Modell zur Konsolidierung vorgelegt: Phase 1 betrifft Gebühren und Steuern. In welchem Bereich können Anpassungen und Erhöhungen vorgenommen werden? Stichworte waren Gewerbesteuer und Grundsteuer. Phase 2 nimmt Investitionen, Erträge und Aufwendungen aufs Korn. Wo können Einsparungen an Investitionen und Aufwendungen vorgenommen werden, wie können Erträge gesteigert werden? In Phase 3 wird die Personalsituation unter die Lupe genommen, weiter Investitionen und außerordentliche Erträge.
Die außerordentlichen Erträge ergeben sich aus Grundstücksverkäufen (Kirchberg-Mittelweg, Sandfeld). Dieses sogenannte „Tafelsilber“ könne aber nur einmal verkauft werden, mahnte Schneider. Zum Thema Betriebskosten der Kindergärten könnten z. B. Stromverträge gebündelt werden. Bisher bewegen sich die Einsparvorschläge nur im kleinen Bereich. Das größte Potenzial liege in den Steuern. Große Ausgabenpositionen werden in Zukunft schwieriger zu decken seien. Der Verwaltungshaushalt muss um rd. 2 Millionen Euro verbessert werden.
In der 2. Phase sollen an Investitionen im Jahr 2026 die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden und neue in den kommenden Jahren reduziert werden. Für Phase 3 gilt dann, nur noch solche Maßnahmen zu beginnen, die unabweisbar sind oder über mehrere Jahre gestreckt werden können. Zu den Personalkosten ist zu prüfen, ob Aufgaben gebündelt und auf zusätzliches Personal verzichtet werden könne.
Positiv auf der Ertragsseite sah Schneider im bereits begonnenen Verkauf von Ökopunkten. Die Parkraumbewirtschaftung, auch am Baggersee, prognostizierte er für 2027 auf 200.000 Euro Einnahmen.
Der Haushalt 2026 werde anspruchsvoll. Am 25. Oktober sei die Klausurtagung und am 15. Dezember soll der Haushalt 2026 verabschiedet werden. Das sei sein Ziel.
Timo Martin (WBB) kritisierte, diese Ausführungen enthalten alle nur Feststellungen, zeigten aber keine konkreten Maßnahmen auf. Es werde sich nichts ändern. Das strukturelle Problem werde nicht angegangen. Verärgert zeigte er sich über das Thema Parkraumbewirtschaftung, das mehrfach besprochen und behandelt worden sei, auch mit Vorschlägen von Experten und Büros, und nichts sei geschehen. Der laufende Betrieb müsse günstiger werden, nicht die Investitionen eingespart.
Matthias Görner (FDP) erklärte, es müsse bei den Menschen ein Bewusstsein geweckt werden, dass nicht mehr alle Leistungen im gewohnten Umfang zu haben seien.
Sonja Güntner (GLW) sagte ebenfalls: „Die Ansprüche müssen runter!“ und forderte das Gremium auf, konkrete Vorschläge zu bringen.
Dr. Andrea Friebel (CDU) erinnerte beispielsweise an die jüngste Diskussion im Technischen Ausschuss über die Gestaltung des geplanten Maschinenunterstellgebäudes am Friedhof, dessen Qualitäts-Standard erheblich reduziert wurde: „Wir müssen einen Schritt zurückgehen. Wir brauchen keine goldenen Wasserhähne“.
Wolfgang Wehowsky (SPD) fasste zusammen, alle gemeinsam (Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat) müssten Dinge benennen, die man sparen könne.
Gerhard Fritscher (CDU) meinte, Großprojekte sollten kostenmäßig kleiner gehalten werden. Aber auch mit kleinen Maßnahmen setze man Zeichen. Man müsse bereit sein, grundsätzlich alles auf den Prüfstand zu stellen.
Das Gremium nahm den Vortrag zur Kenntnis.