Hauptbereich
Richtlinien für die Arbeit des Ortsseniorenrates der Gemeinde Weingarten (Baden)
und Geschäftsordnung des Ortsseniorenrates der Gemeinde Weingarten (Baden)
- öffentlich bekannt gemacht am 15.05.2025 -
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 die Änderung der Richtlinien und der Geschäftsordnung für die Arbeit des Ortssenioren-rates der Gemeinde Weingarten (Baden) beschlossen.
Präambel
Einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik kommt im Hinblick auf die demografische Entwicklung mit Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung eine immer größer werdende Bedeutung zu.
Gemeinderat, die Verwaltung der Gemeinde Weingarten (Baden) und auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen sich dieser Aufgabe.
Die Seniorenpolitik orientiert sich an den vielfältigen Bedürfnissen und Fähigkeiten älterer Menschen. Oberstes Ziel ist es, die Selbständigkeit älterer Menschen zu erhalten, ihre gesellschaftliche Beteiligung zu ermöglichen und auch einzufordern, sowie ihre Aktivitäten und Fähigkeiten im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu fördern.
Zielsetzung
Der Ortsseniorenrat vertritt die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen in der Gemeinde Weingarten (Baden).
Der Ortsseniorenrat arbeitet unabhängig. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Er wirkt an der Weiterentwicklung einer zukunftsweisenden Seniorenpolitik in der Gemeinde Weingarten (Baden) mit.
Der Ortsseniorenrat soll vor Entscheidungen des Gemeinderates, bei denen es um besonders relevante Belange älterer Menschen geht, gehört werden.
Die Arbeit des Ortsseniorenrates ist ehrenamtlich. Seine Handlungs-fähigkeit wird durch Mittelbereitstellung im Haushalt der Gemeinde Weingarten (Baden) sichergestellt.
Der Ortsseniorenrat der Gemeinde Weingarten (Baden) kann Mitglied des Kreisseniorenrates und anderer landes- oder bundesweiten Senioreneinrichtungen werden. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Orts-seniorenrates zu regeln.
Aufgaben
Der Ortsseniorenrat vertritt gegenüber der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat sowie den Einrichtungen und Organisationen der sozialen Daseinsfürsorge die Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen in Weingarten (Baden). Er ist insbesondere Plattform des Erfahrungs-austausches, der Meinungsbildung und der Vernetzung für ältere Einwohnerinnen und Einwohner, macht auf deren Anliegen aufmerksam und arbeitet an deren Lösung mit.
Sitz des Ortsseniorenrates ist in Räumlichkeiten der Gemeinde Weingarten (Baden).
Als Sprachorgan der älteren Menschen in Weingarten (Baden) führt er eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt über seine Aktivitäten und Angebote durch und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Situation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Der Ortsseniorenrat unterstützt alle Bestrebungen in der Gemeinde, die vielfältigen Dienste und Angebote seniorengerecht zu gestalten und zu vernetzen.
Der Ortsseniorenrat unterrichtet den Gemeinderat der Gemeinde Weingarten (Baden) über seine Arbeit.
Zusammensetzung
Die Gemeinde Weingarten (Baden) bildet einen Ortsseniorenrat. Die Mitglieder werden insbesondere von den örtlichen Altenhilfsorganisationen vorgeschlagen, wobei jede Organisation ein geeignetes Mitglied benennen kann. Der Gemeinderat kann weitere Personen benennen.
Die vorgeschlagenen Mitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt und anschließend bestellt.
Der Ortsseniorenrat soll nicht mehr als 10 - 12 stimmberechtigte Mitglieder umfassen. Die Amtszeit wird auf drei Jahre festgelegt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit des Ortsseniorenrates aus, kann der Gemeinderat ein neues Mitglied bis zum Ende der Amtszeit des Ortsseniorenrates bestellen.
Der Ortsseniorenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus einem/r Vorsitzenden, einem/r Stellvertreter/in und einem/r Schriftführer/in.
Der Ortsseniorenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die Grundlage seiner Arbeit und seiner Weiterentwicklung ist.
Weingarten (Baden), 28.04.2025
gez. Bänziger, Bürgermeister
Geschäftsordnung des Ortsseniorenrates der Gemeinde Weingarten (Baden)
Der Ortsseniorenrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Sitzungen finden nichtöffentlich statt. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form durch den Vorsitzenden.
Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Jedes Mitglied und die Gemeindeverwaltung erhalten eine Ausfertigung.
Der Ortsseniorenrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Der Ortsseniorenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand. Er besteht aus:
- einem/r Vorsitzenden
- einem/r Stellvertreter/in
- einem/r Schriftführer
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen.
Der Ortsseniorenrat kann Mitglied des Kreisseniorenrates und von anderen landes- oder bundesweiten Altenhilfeeinrichtungen werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder dies beantragen. Soweit Kosten zu übernehmen sind, beschließt dies der Gemeinderat.
Änderungen bzw. Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden und der Zustimmung des Gemeinderates.
Weingarten (Baden), 28.04.2025
gez. Bänziger, Bürgermeister