Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Korrekturbericht des Technischen Ausschusses vom 05.05.2025

Artikel vom 15.05.2025

TOP 3 Baugebiet "Kirchberg-Mittelweg"

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2025 wurde das Büro Weber-Ingenieure mit den Planungsleistungen der Erschließungsanlagen beauftragt. Teil des Auftrags ist auch, die frühere Planung aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren und auf Plausibilität zu prüfen. Insbesondere sind Überlegungen zum Aufbau eines Trennsystems und zur Gestaltung der Brücke zu klären.

Der Mitarbeiter der FC-Gruppe Projektsteuerung berichtete über den Sachstand. Die Baustraße sei fertiggestellt. Auf Einwand von Gemeinderat Wolf (WBB), er hätte den Eindruck, sie sei überdimensioniert, entgegnete er, die Breite sei erforderlich, um eine Standfläche mit seitlichem Abstand für das schwere Bohrgerät zu haben. Das Gelände sei sehr schräg und steil. Sei die Standfläche zu schmal, drohe das Gerät abzurutschen und zu kippen. Bis Ende 2027 solle die Rahmenerschließung fertiggestellt sein, dann könnten 2028 die privaten Baumaßnahmen beginnen.

1. Entwässerung, Trennsystem

Über die geplanten Entwässerungsmaßnahmen berichtete der Mitarbeiter der Weber-Ingenieure. Aufgrund der in der Kirchbergstraße vorhandenen Mischkanalisation kann im Baugebiet kein durchgängiges Trennsystem aufgebaut werden, denn es fehlt ein Regenwasserkanal. Daher wird nur eine Optimierung des Trennsystems im südlichen Bereich angestrebt. Nur dort, wo auch im weiteren Verlauf ein Trennsystem angetroffen wird, soll ein neuer Regenwasserkanal gebaut werden.

Die Baugrundstücke, insbesondere in der Straße „Am Petersberg“ sind teilweise sehr steil. Auf der Ostseite müssen Stützbauwerke die Straße sichern. Dadurch stehen die Gebäude mit den Untergeschossen tiefer, als der geplante Kanal in der Straße. Somit kann eine Entwässerung der Gebäude zum Kanal in dieser Straße nur über Hebeanlagen erfolgen. Das verursacht auf diesen Grundstücken zusätzlich Baukosten sowie dauerhafte Energie- und Wartungskosten für den Betrieb der Hebeanlagen. Es gebe aber eine Möglichkeit, auf Entwässerungsanlagen zu verzichten. Die Hausanschlussleitung könne mit einer Vorstreckung bis 1,5 m ins Grundstück von der Talseite aus hergestellt werden. Der Anschlusspunkt komme an der tiefsten Stelle des Grundstücks zu liegen, wo sich auch der natürliche Regenwasserabfluss hinbewegt. So wäre die Entlastung des Schmutzwasserkanalnetzes möglich. Das zur Kläranlage fließende unverschmutzte Regenwasser würde reduziert und dadurch bestehende Engstellen im unten liegenden Kanalnetz entlastet werden. Diese Variante wird auf Mehrkosten von rund 181.000 Euro kommen. Ohne diese Änderung belaufen sich die fortgeschriebenen Kosten auf 1.974.000 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten.

2. Brückenbauwerk

Die Erschließungsplanung sieht vor, den vorhandenen Steinbruch, der als Ausgleichsfläche genutzt und hergestellt werden soll, durch ein Brückenbauwerk in der Straße „Am Petersberg“ zu überqueren. Der Steinbruch soll dabei möglichst nicht verbaut und geschützt werden. Ein neuer Vorschlag der Tragwerksplanung ist eine weiter gespannte Brückenkonstruktion ohne Abstützung in den Steinbruch. Die Ziele des Naturschutzes könnten hierdurch besser umgesetzt werden. Zudem ist eine Vereinfachung des Bauablaufs zu erwarten. Diese Konstruktion benötigt Widerlager auf beiden Endseiten der Brücke, die in den Erdboden/ Fels eingearbeitet werden. Diese tragen Stahlträger, auf denen die Brückenplatte als Fertigteil aufliegt. Diese Überspannbrücke bedeute eine kürzere Bauzeit und keinen Eingriff in den Steinbruch. Gemeinderat Flinspach (WBB) merkte an, Widerlager in den gewachsenen Fels zu treiben, bedeute einen massiven Abtrag für einen relativ kleinen Eingriff. Es sei mit Erschütterungen zu rechnen, die sich möglicherweise auf die umliegenden Gebäude auswirken.

Bei dieser Variante seien entsprechend einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten inklusive Baunebenkosten von ca. 1.164.000 Euro brutto zu erwarten. Dem stehen geschätzte Kosten von ca. 1,4 Mio. Euro für die bisherige Planung gegenüber.

Die Kosten des Brückenbauwerks sind komplett von der Gemeinde zu finanzieren. Eine Gegenfinanzierung über Anschlussbeiträge der Grundstücksanlieger ist nicht möglich.  

Die Beschlussvorlage sieht eine Empfehlung der Mitglieder des Technischen Ausschusses an die Mitglieder des Gemeinderates vor: die Entwässerung des südlichen Baugebiets im Trennsystem und die vorgestellte Brückenkonstruktion. Beide Empfehlungen erfolgten einstimmig.