Hauptbereich
Bericht aus dem Verwaltungsausschuss vom 06.05.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 14.05.2025 -
1. Patenschaft mit der 15. Kompanie Bruchsal
In der Bruchsaler General-Speidel-Kaserne wird zu den bestehenden Einsatzkompanien eine 15. Kompanie neu aufgestellt. Die spätere Sollstärke der Einheit beträgt 165 Männer und Frauen, die in den seltensten Fällen auch aus der Region stammen. Üblicherweise werden Soldatinnen und Soldaten überwiegend aus allen Teilen Deutschlands an einen Standort versetzt. Für diese Menschen sucht ihr Kompaniechef, Herr Hauptmann Brachwitz, nun eine neue Wahlheimat.
Weingarten hat es ihm angetan. Herr Brachwitz hat die Gemeinde kennengelernt, als er im vergangenen Jahr als Leiter der Bundeswehrdelegation zum Volkstrauertag an der Gedenkfeier in der Friedhofskapelle teilgenommen hat. Er fühlte sich nach eigener Aussage „sofort zu dem wunderschönen Weinort hingezogen“. Nun wandte er sich an Bürgermeister Eric Bänziger mit der Bitte, die Patenschaft für seine neu ins Leben gerufene Einheit zu übernehmen.
Bürgermeister Eric Bänziger hatte die Bitte dem Verwaltungsausschuss vorgelegt und Ordnungsamtsleiter Jens Grimmer trug den Sachverhalt in jüngster Sitzung zur Vorbereitung dem Gremium vor.
Es handele sich um einen symbolischen Akt, der keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen habe. Eine Patenschaft habe den Sinn, Angehörige der Bundeswehr, die am Ort ihrer Stationierung völlig fremd sind, in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Die Soldatinnen und Soldaten möchten Weingarten als ein Stück Heimat erleben dürfen, denn durch eine Patenschaft sind Bundeswehrangehörige stark mit dem zivilen Leben verbunden. Es gehe einfach darum, diesen Menschen, vor allem im Bewusstsein eines bevorstehenden Auslandseinsatzes, psychologische Stärkung zu geben durch das Wissen, die Patengemeinde biete zwischenmenschlichen Rückhalt.
Patenschaften zwischen Gemeinden und militärischen Einheiten, so Grimmer, haben eine lange Tradition in Deutschland und den Zweck, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken sowie das gemeinsame Zusammenleben zu fördern. Beispielsweise könnten sich Soldatinnen und Soldaten in örtlichen Vereinen engagieren und im Gegenzug Einblicke in den militärischen Alltag bieten.
Als Beitrag zum zivilen Leben der Angehörigen der Streitkräfte befürwortet die Verwaltung daher die Übernahme einer Patenschaft.
Axel Goerke (SPD) sprach sich unumwunden dafür aus und befand den Antrag als unterstützenswert. Timo Martin (WBB) meinte, das müsse der Gemeinderat entscheiden. Dr. Andrea Friebel (CDU) erklärte, ihre Fraktion werde den Wunsch gerne mittragen. Sonja Güntner (GLW) fand, die Bundeswehr sei eine wichtige Einrichtung und eine Patenschaft steigere die Identifikation der Bevölkerung. Matthias Görner (FDP) sagte, der Antrag komme fünf Jahre zu spät. Früher sprach man von „Verteidigungsbereitschaft“, heute von „Kriegstüchtigkeit“. Er halte eine enge Verbundenheit mit dem Militär in der jetzigen Zeit für kein gutes Signal und mahne zur Vorsicht. Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) entgegnete hierauf, er selbst würde eine Patenschaft mit derselben Argumentation befürworten.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat damit mehrheitlich dem Wunsch auf Übernahme der Patenschaft nachzukommen.
2. Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindliche Hallen
Nach Beschluss des Gemeinderats vom 09.12.2024 erhielt die Gemeindeverwaltung den Auftrag, die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung zu ändern. Konkret sollen Benutzungsgebühren auf Geräte und Einrichtungen in gemeindlichen Hallen entfallen und Haftungsbestimmungen mit aufgenommen werden. Des Weiteren soll eine Vereinfachung des Buchungsprozesses durch Reduzierung und Pauschalisierung der Konditionen erfolgen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme muss die aktuelle Benutzungs- und Gebührenordnung durch eine privatrechtliche Benutzungs- und Entgeltordnung ersetzt werden. Dies erfolgt durch eine Aufhebungssatzung, welche die alte Benutzungs- und Gebührenordnung aufhebt. Daraufhin kann eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen werden.
Die Abstimmung ergab folgendes Bild:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindliche Hallen zu beschließen. Dieser Aufhebung wurde einstimmig zugestimmt.
3. Neue Benutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Hallen
Die neue Entgeltordnung sieht keine zeitliche Differenzierung mehr vor.
Die bisherige Staffelung der Preise für verschiedene Tageszeiten soll aufgehoben. Stattdessen wird ein einheitlicher Preis eingeführt, der dem Mittelwert entspricht.
Die Unterscheidung zwischen Veranstaltungen mit geringen Zuschauerzahlen und solchen mit mehr als 200 zahlenden Zuschauern wird aufgehoben.
Sämtliche Geräte und Einrichtungen wie Spülmaschine, Tische, Stühle, Geschirr und die Festbühne werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Kulturraums wird für Auswärtige Nutzer auf 25,00 Euro/Std. festgelegt. Die Kosten für den Hausmeister werden auf 47,50 Euro/Std angehoben. Eine Reinigungspauschale wird auf 100 Euro/Tag festgelegt.
Diese Änderungen führen zu einer Verringerung der Einnahmen um 6.662,50 Euro. Der Deckungsbeitrag reduziert sich von 14,61% auf 13,40%.
Der Vortrag, dass die geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung zu einer Verringerung der Einnahmen führt, löste Widerspruch aus:
Matthias Görner (FDP) meinte, nur einen Mittelwert zu erheben ohne zeitliche Differenzierung gehe am Bedarf vorbei. Es sei der Wunsch des Gemeinderats gewesen, die stark nachgefragten Zeiten höher zu bepreisen als schwach besuchte. Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, angesichts des Haushalts solle der Deckungsgrad erhöht statt abgesenkt werden. Die Gemeinde könne nicht einfach 6.000 Euro drauflegen. Sie erinnerte an die angehobene Vereinsförderung. Jetzt sollten keine weiteren Geschenke verteilt werden. Robert Scholz (CDU) stimmte ihr zu und meinte, die Deckungskosten sollten zumindest gleichbleiben. Timo Martin (WBB) sagte, das oberste Ziel sei keine Verschlechterung. Es sei sein Wunsch, die alten Gebühren zu belassen. Außerdem sollten die Zuschauerzahlen sehr wohl berücksichtigt werden, wegen hohem Verbrauch.
Der Leiter der Finanzabteilung, Michael V. Schneider erklärte, er müsse einen Auftrag an die Verwaltung erhalten, um diesen für den Gemeinderat vorzubereiten. Er fragt, ob er den Mittelwert z. B. auf 13,00 Euro festschreiben solle. Timo Martin (WBB) fand, wenn schon Pauschalisierung für alle dann 15,00 Euro. Er möchte eine möglichst gute Auslastung der Halle auch in früheren Stunden erreichen.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Walzbachhalle, der Schulturnhalle und sonstigen Räumen zu beschließen.
Für eine Pauschalisierung stimmten Wolfgang Wehowsky und Axel Goerke (SPD) und Sonja Güntner (GLW). Dagegen waren Dr. Andrea Friebel und Robert Scholz (beide CDU) sowie Timo Martin (WBB). Dr. Nico Brandt (GLW) und der Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) enthielten sich der Stimme.
Zudem wurde dem Gemeinderat (Enthaltung Sonja Güntner (GLW) und Wolfgang Wehowsky (SPD)) mehrheitlich empfohlen, dass zukünftig die Rechnungsstellung nicht mehr monatlich, sondern jährlich erfolgen soll. Außerdem sollen gebuchte Trainingszeiträume zukünftig nicht mehr kurzfristig storniert werden können.
4. Entgeltordnung für das Walzbachbad
Die Entgelte für das Walzbachbad werden aus der bestehenden Gebührenordnung herausgenommen und in eine separate Entgeltordnung überführt. Das Gremium stimmte einstimmig zu.
5. Turmbergschule - Beurteilung des Altbestandes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 mit großer Mehrheit das Büro Assmann GmbH mit der 1. Stufe der Projektsteuerung für den Neubau der Turmbergschule auf dem Festplatz beauftragt. Diese 1. Stufe beinhaltet die Flächen- und Kostenermittlung in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept. Auf dieser Flächen- und Kostenermittlung basiert die Finanzierung und die Ermittlung der möglichen Fördermittel durch das Land Baden-Württemberg bzw. den Bund.
Daher fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Verwaltungsleitung, Vertretern der Projektsteuerung Firma Assmann und Vertretern des Regierungspräsidiums über die Fördermöglichkeiten für den Neubau der Turmbergschule statt. Das Regierungspräsidium legte der Gemeindeverwaltung ein Pflichtenheft auf, was sie alles vorzulegen habe, um die Gewährung von Fördermitteln prüfen zu können. Darin soll die Gemeinde genaue Aussagen machen über: den Erweiterungsbedarf anhand aktueller Daten und Prognosen über künftige Schülerzahlen sowie Planungen und Kostenermittlungen des möglichen Neubaus.
Dazu werden insbesondere die Bestandsgebäude herangezogen. Gibt es noch Erweiterungsmöglichkeiten? Wo sind bauliche Mängel und wie könnte man sie beseitigen? Die Kosten hierfür nach DIN Schadstoffbelastung des Gebäudes und gesundheitliche Auswirkungen, Kostenschätzung für den Neubau des Schulgebäudes in vergleichbarer Größe auf Grundlage des derzeit vorhandenen Bestands an Programmfläche. Was wurde in den vergangenen Jahren an dem Schulgebäude an Bauunterhalt erbracht? Bestünde die Möglichkeit einer Aufstockung? Für alle diese Punkte müssen Expertisen beschafft, Gutachten erstellt und Berechnungen getätigt werden.
Die Bewertung des Altbestands war nicht Inhalt der Beauftragung der Projektsteuerung. Daher hat die Assmann Gruppe ein Leistungsangebot unterbreitet, das die vom Regierungspräsidium geforderten Leistungsmerkmale in baulicher, technischer und wirtschaftlicher Bewertung des Altbestandes beinhaltet. Die Kosten für das Gutachten betragen 64.260 Euro brutto.
Diese Zustandsbewertung des Altbestands ist zwingend erforderlich, um belastbar zu belegen, dass die Schule nicht mehr erweiterungs- und sanierungsfähig ist.
Oliver Russel, Leiter Bürgerdienste und Soziales, machte deutlich, die Erfüllung des Pflichtenkatalogs und die Vorlage des geforderten Gutachtens, sei die einzige Chance, Fördergelder überhaupt zu bekommen.
Der Verwaltungsausschuss nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss mit mehrheitlicher Zustimmung die Vergabe des Gutachtens an die Assmann GmbH.