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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 05.05.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 07.05.2025 -
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Errichtung Einfamilienhaus mit Terrassen und Carport, Kirchbergstraße 2
Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) verkündete, der Tagesordnungspunkt werde zurückgezogen, da die Unterlagen noch nicht vollständig erstellt seien.
1.2. Errichtung einer Betonbodenplatte, Werrabronn 1
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist daher gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Geplant ist eine Bodenplatte aus Beton in den Maßen 25 m x 9 m zur Lagerung eines bestehenden Hühnermobils auf Kufen. Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist zulässig, wenn die Festsetzungen des § 35 BauGB eingehalten sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Das ist bei diesem Bauvorhaben zutreffend.
Der Technische Ausschuss erteilte einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
2. Antrag der WBB-Fraktion: Vorstellung des hydrologischen Gutachtens Weingartner Moor
Am 3. November 2024 hatte die WBB-Fraktion beantragt, ein hydrologisches Gutachten zum Zustand des Weingartener Moores, das in den Jahren 2021 - 2023 vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Auftrag gegeben und am 24.04.2024 im Ortschaftsrat Grötzingen vorgestellt worden war, auch dem Weingartener Gemeinderat vorzustellen. Nach Verweis des Antrags in den Technischen Ausschuss wurde die Referentin des Regierungspräsidiums zur Sitzung eingeladen.
Kern ihres Referats und Anlass für die Erstellung des Gutachtens war die Trockenheit des Moores in den letzten Jahren und daraus resultierend die Frage nach den Wasserflüssen im Moor. Funktioniert das vorhandene Grabensystem eher als Drainage oder als Versorgung mit Wasser? Elf Messstellen sollten Aufschluss über das Strömungsverhalten geben.
Der Ruchgraben zeige einen leicht entwässernden Effekt. Das Wasser in diesem Graben versickere ins Grundwasser und werde nicht in vollem Maß dem Bruchwald zugeleitet. Der Werrenhäusles- und der Gänsgraben hätten ebenso keine positive Wirkung auf das Moor. Hingegen führe der sehr flache Weidgraben ganzjährig genügend Wasser. Durch Sperren könnte man erreichen, dass sich dort das Wasser länger im Moorgebiet halte, bevor es in den Rhein fließe.
An dieser Stelle ergänzte der Grötzinger Ortschaftsrat Niederstraßer in der damaligen Sitzung, dass der Werrenhäuslesgraben auf natürliche Weise einen Abfluss in den Bruchwald herausgebildet habe. Es sei ein Zielkonflikt zwischen der Frage einer Abdichtung, um das Wasser im Moor zu behalten oder den natürlichen Ablauf einfach zu belassen, denn eine Änderung der Wasserströme hätte auch Einfluss auf den Amphibienschutz. Ein Diagramm der Grundwasserverhältnisse von 1957 - 2020 zeigte eine wiederkehrende Ab- und wieder Zunahme der Grundwasserstände. Derzeit seien sie aufgrund des regenreichen Jahres 2024 sehr hoch, dennoch ist die Tendenz seit 1950 im Durchschnitt langsam aber stetig abnehmend. Aus hydrologischer Sicht sei die Sicherung des Wasserhaushalts im Moor ein Ziel.
Vorrangiges Ziel aus ökologischer Sicht sei eine progressive Bestandsentwicklung von torfbildender Vegetation zu ermöglichen. Außerdem sollen lichte Schwarzerlen-Bruchwälder und Erlen-Eschen-Sumpfwälder mit hohen Wasserständen geschaffen werden. Ökologische Entwicklungsziele seien neben Kleingewässern und permanent wasserführenden Gräben auch die Schaffung von nassen und trockenen Habitatstrukturen mit Röhricht, Großseggenrieden und Optimierung der Kleingewässer als Lebensraum für die Amphibien- und Libellenfauna, insbesondere den Kammmolch. Diese Maßnahmen seien kurzfristig umzusetzen und stünden in der zeitlichen Abfolge an erster Stelle. Das Land Baden-Württemberg stelle hierfür Geld zur Verfügung. Mindestens 10.000,00 Euro jährlich seien eingeplant.
Mittelfristig könnten die Wasserstände des westlichen Ruchgrabens durch Raue Rampen angehoben werden, um eine Retention in die umliegenden Bruchwälder zu ermöglichen sowie die Umlenkung der östlichen Oberläufe von Ruch- und Werrenhäuslesgraben in den Moorsee. Eine langfristige Maßnahme sei die Ableitung von Teilen des Gießbachs in den Grabenverlauf des Werrenhäuslesgrabens.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen den Vortrag zum hydrologischen Gutachten zur Kenntnis.
3. Baugebiet Kirchberg-Mittelweg: Sachstandsinformation
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2025 wurde das Büro Weber-Ingenieure mit den Planungsleistungen der Erschließungsanlagen beauftragt. Teil des Auftrags ist auch, die frühere Planung aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren und auf Plausibilität zu prüfen. Insbesondere sind Überlegungen zum Aufbau eines Trennsystems und zur Gestaltung der Brücke zu klären.
Der Mitarbeiter der FC-Gruppe Projektsteuerung berichtete über den Sachstand. Die Baustraße sei fertiggestellt. Auf Einwand von Gemeinderat Bernd Wolf (WBB), er hätte den Eindruck, sie sei überdimensioniert, entgegnete er, die Breite sei erforderlich, um eine erforderliche Standfläche mit seitlichem Abstand für das schwere Bohrgerät zu haben. Das Gelände sei sehr schräg und steil. Sei die Standfläche zu schmal, drohe das Gerät abzurutschen und zu kippen. Bis Ende 2027 solle die Rahmenerschließung fertiggestellt sein, dann könnten 2028 die privaten Baumaßnahmen beginnen.
1. Entwässerung, Trennsystem
Über die geplanten Entwässerungsmaßnahmen berichtete der Mitarbeiter der Weber-Ingenieure. Aufgrund der in der Kirchbergstraße vorhandenen Mischkanalisation kann im Baugebiet kein durchgängiges Trennsystem aufgebaut werden, denn es fehlt ein Regenwasserkanal. Daher wird nur eine Optimierung des Trennsystems im südlichen Bereich angestrebt. Nur dort, wo auch im weiteren Verlauf ein Trennsystem angetroffen wird, soll ein neuer Regenwasserkanal gebaut werden.
Die Baugrundstücke, insbesondere in der Straße „Am Petersberg“ sind teilweise sehr steil. Auf der Ostseite müssen Stützbauwerke die Straße sichern. Dadurch stehen die Gebäude mit den Untergeschossen tiefer, als der geplante Kanal in der Straße. Somit kann eine Entwässerung der Gebäude zum Kanal in dieser Straße nur über Hebeanlagen erfolgen. Das verursacht auf diesen Grundstücken zusätzlich Baukosten sowie dauerhafte Energie- und Wartungskosten für den Betrieb der Hebeanlagen. Es gebe aber eine Möglichkeit, auf Entwässerungsanlagen zu verzichten. Die Hausanschlussleitung könne mit einer Vorstreckung bis 1,5 m ins Grundstück von der Talseite aus hergestellt werden. Der Anschlusspunkt komme an die tiefste Stelle des Grundstücks zu liegen, wo sich auch der natürliche Regenwasserabfluss hinbewegt. So wäre die Entlastung des Schmutzwasserkanalnetzes möglich. Das zur Kläranlage fließende unverschmutzte Regenwasser würde reduziert und dadurch bestehende Engstellen im unten liegenden Kanalnetz entlastet werden. Diese Variante wird auf Mehrkosten von rund 181.000 Euro kommen. Ohne diese Änderung belaufen sich die fortgeschriebenen Kosten auf 1.974.000 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten.
2. Brückenbauwerk
Die Erschließungsplanung sieht vor, den vorhandenen Steinbruch, der als Ausgleichsfläche genutzt und hergestellt werden soll, durch ein Brückenbauwerk in der Straße „Am Petersberg“ zu überqueren. Der Steinbruch soll dabei möglichst nicht verbaut und geschützt werden. Ein neuer Vorschlag der Tragwerksplanung ist eine weiter gespannte Brückenkonstruktion ohne Abstützung in den Steinbruch. Die Ziele des Naturschutzes könnten hierdurch besser umgesetzt werden. Diese Konstruktion benötigt Widerlager auf beiden Endseiten der Brücke, die in den Erdboden/Fels eingearbeitet werden. Diese tragen Stahlträger, auf denen die Brückenplatte als Fertigteil aufliegt. Diese Überspannbrücke bedeute eine kürzere Bauzeit und keinen Eingriff in den Steinbruch. Gemeinderat Hans-Martin Flinspach (WBB) merkte an, Widerlager in den gewachsenen Fels zu treiben, bedeute einen massiven Abtrag für einen relativ kleinen Eingriff. Es sei mit Erschütterungen zu rechnen, die sich möglicherweise auf die umliegenden Gebäude auswirken. Das Brückenbauwerk wird insgesamt auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. Eine Gegenfinanzierung ist über Anschlussbeiträge vorgesehen.
Die Beschlussvorlage sieht eine Empfehlung der Mitglieder des Technischen Ausschusses an die Mitglieder des Gemeinderates vor: Die Entwässerung des südlichen Baugebiets im Trennsystem und die vorgestellte Brückenkonstruktion. Beide Empfehlungen erfolgten einstimmig.
4. Erschließung Gewerbegebiet Sandfeld: Vergabe der Planerleistungen für die Freianlagen
Die zugehörigen Freianlagen umfassen das Regenrückhaltebecken sowie die Erschließung und Bepflanzung. Der Ausbau des Gewerbegebiets soll bis 30.09.2026 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran kann die Verpflanzung des Gebiets beginnen. Geplant sind 132 Hochstämme sowie diverse Strauchflächen. Die straßenbegleitenden Baumstandorte im Bereich der Fahrbahnflächen werden zu einem späteren Zeitpunkt realisiert.
Die Planungen wurden ausgeschrieben, drei Bieter haben Angebote eingereicht. Als wirtschaftlichster Bieter trat das Büro BIT Stadt und Umwelt auf. Die Angebotssumme beträgt 47.702,23 Euro.
5. Sandfeld: Vergabe der Straßenbeleuchtung
Der Projektsteuerer GkB hat die Netze BW zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Die technischen Schnittstellen wurden im Vorfeld mit dem Ingenieurbüro Wald & Corbe abgestimmt. Das Angebot umfasst die Installation von 37 Leuchten mit einem Regelabstand von 30 Metern. Der Angebotspreis beträgt 111.900,26 Euro. Die Maßnahme ist im Haushaltsplan veranschlagt. Mehrere Ratsmitglieder kritisierten anfänglich, dass es keine Auswahl gebe, sondern nur die Netze BW als Monopolist ein Angebot abgegeben habe. Dazu kam die Erklärung, in größeren Gemeinden übernehmen die Stadtwerke, die Netze BW habe in den Bereichen ein Monopol, wo es keine Stadtwerke gebe. Der Sitzungsleiter Gerhard Fritscher (CDU) schlug als Kompromiss vor, der heutigen Vorlage zuzustimmen und parallel dazu zu beschließen, vor künftigen Vergaben nochmals grundsätzliche Alternativen zu prüfen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses empfehlen dem Gemeinderat, den Auftrag für die Lieferung und Installation der Straßenbeleuchtung zur genannten Summe an die Netze BW zu vergeben.
6. Bauhof: Traktor für die Außenbereichspflege
Gerd Weinbrecht, Leiter des Fachbereichs 5 berichtete: Ein neu eingeplantes Team aus zwei Mitarbeitern unter Leitung von Herrn Ostwald soll die Pflege von Außenbereichen, Entwässerungsgräben und Grundstücken übernehmen. Des Weiteren wird dieses Team auch in der Feldwegeunterhaltung und Obstbaumpflege eingesetzt. Dadurch werden hohe externe Kosten der jährlichen Pflegeverträge eingespart und andererseits zusätzliche Arbeitszeit, besonders für die gesteigerte Pflege von Lichtraumprofilen, gewonnen.
Für die qualifizierte Ausführung dieser Arbeiten wird ein Traktor benötigt. Die Verwaltung hat drei Angebote erhalten und in Rücksprache mit Herrn Klaus Holzmüller um eine fachmännische Stellungnahme gebeten. In einer Bewertungsmatrix wurden die Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung zum Ansatz gebracht. Die Bewertung ergab, der Traktor Claas Arion 530 zum Bruttopreis von 73.780,00 Euro sei das wirtschaftlichste Angebot.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses vergaben den Auftrag zur Lieferung an die Firma AGROA Raiffeisen GmbH aus Eppingen einstimmig bei Enthaltung von GR Küntzle (CDU). In ein bis zwei Jahren soll eine Überprüfung erfolgen, ob das Gerät den Anforderungen entsprochen habe.
7. Informationen aus den Fachbereichen
Michaela Baumann, Leiterin Fachbereich 4, berichtete:
1. Die Baugenehmigung für den Neubau eines Geräteschuppens auf dem Friedhof sei eingetroffen. Die Ausschreibung der Baumaßnahme sei in Vorbereitung und die Baumaßnahme könne dann im Lauf des Jahres realisiert werden.
2. Die Gemeinde habe eine Förderbescheinigung für das Starkregenrisikomanagement in Höhe von 71.500 Euro erhalten, was eine 70 prozentige Förderung der Gesamtkosten sei. Das Projekt müsse bis zum 30.07.2027 abgeschlossen sein.
3. Das Land Baden-Württemberg wird gemeinsam mit dem Landkreis die Baukosten für den Kreisverkehrsanschluss an das Gewerbegebiet Sandfeld übernehmen. In einem gemeinsamen Besprechungstermin vor Ort zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamts und der Gemeinde Weingarten (Baden) wurden die Rahmenbedingungen erörtert. Vom Regierungspräsidium wird nun eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung erarbeitet.