Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 07.04.2025

Artikel vom 08.04.2025

Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.

- öffentlich bekannt gemacht am 08.04.2025 -

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

1.1 Umnutzung katholisches Pfarrhaus, Kirchstraße 1

Der Bauherr plant die Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrhauses zu Gemeinschaftsräumen mit Teeküche und Abstellraum, Archiven und Büros auf dem Anwesen Kirchstraße 1. Der Eingang ist über eine Treppe zu erreichen, die oberen Stockwerke ebenfalls. Aufgrund der Denkmaleigenschaften des Hauses sollen keine Umbauten vorgenommen werden. Ein Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Barrierefreiheit liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden. Die neue Nutzung fügt sich problemlos in das umliegende Mischgebiet ein.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses erteilten das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung einstimmig.

1.2 Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Georgstraße 13/1

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant ist, im Obergeschoss eine Wand abzubrechen und neu zu errichten. Auf dieser Grundlage soll die Aufstockung mit einem neuen Dachgeschoss erfolgen. Ein Zwerchgiebel wird beantragt. Das Wohngebäude mit neu errichtetem Dachgeschoss fügt sich mit Satteldach, 42° Dachneigung und 10,00 m Gesamthöhe in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Es findet keine Nutzungsänderung des Wohngebäudes statt und es entsteht keine neue Wohneinheit Somit konnte das Einvernehmen erteilt werden.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten einstimmig zu.

1.3 Errichtung eines überdachen Stellplatzes, Werner-Siemens-Straße 10

Geplant ist die Errichtung eines Carports in den Maßen 10,50 x 12,00 m und einer durchschnittlichen Höhe von 4,05 m. Das Pultdach aus Stahltrapezblech fällt mit einer Dachneigung von 6° zum angrenzenden Gelände der Deutschen Bahn ab. Notwendige Baulasten werden durch die untere Baurechtsbehörde verfasst. Eine Anhörung der Deutschen Bahn AG hat stattgefunden.

Das Einvernehmen wurde durch die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig erteilt.

1.4 Wiederaufbau Dachgeschoss nach Brand, Ruländerweg 19

Durch einen Brand wurde das gesamte Dachgeschoss eines Wohngebäudes bis auf die Giebelwände zerstört. Geplant ist ein Wiederaufbau mit neuem Satteldach mit einer Dachneigung von 28° und einer Firsthöhe von 9,21 m. Das entspricht dem geltenden Bebauungsplan „Auf der Setz“. Es entstehen, wie bereits im Bestand vorhanden und durch einen Aufteilungsplan gesichert, vier Wohneinheiten. Gemäß dem Bebauungsplan sind nur drei Wohneinheiten zulässig. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung liegt vor und ist zustimmungsfähig, denn eine vierte Wohneinheit wäre an dieser Stelle städtebaulich vertretbar. Daher empfiehlt die Verwaltung, der Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen zum geplanten Wiederaufbau zu erteilen.

Das Gremium des Technischen Ausschusses stimmte der Befreiung einstimmig zu.

1.5 Umnutzung Gewerbehalle zur Tagespflegeeinrichtung für Senioren, Werner-Siemens-Straße 5

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Geplant ist die Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle zu einzelnen Räumlichkeiten zugunsten einer künftigen Tagespflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren. Im Außenbereich der Halle wird eine Rampe zur barrierefreien Erschließung der Einrichtung errichtet. Umbauten an der Kubatur des Gebäudes sind nicht geplant.

Aufgrund seiner Lage in einem faktischen Gewerbegebiet entlang der Werner-Siemens-Straße sind Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke nur ausnahmsweise zulässig. Da sich aber die geplante Einrichtung in die bestehende gewerblich genutzte Zeile einfügt, kann die Ausnahme aus Sicht der Verwaltung zur geplanten Nutzungsänderung erteilt werden.

Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen einstimmig. Es sei für den Pflegebetrieb SAV Pflegeleicht GmbH ein großer Schritt, in die Tagespflege einzusteigen, kommentierte Bürgermeister Eric Bänziger. Das Bauvorhaben habe nichts mit dem Büro in der Spitalstraße zu tun.

1.6 Neubau Gewerbebetrieb mit Wohnung, Kehrwiesen 3

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Obere Kehrwiesen II/Rehlinger“ und ist daher gemäß dessen Festsetzungen zu beurteilen. Vorgesehen ist die Errichtung einer Gewerbehalle in den Maßen 20,27 x 34,53 m. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Lagefläche inklusive Ausstellungsraum im Erdgeschoss sowie neun Büros mit Toiletten und Teeküchen im Ober- und Dachgeschoss. Im Dachgeschoss soll außerdem eine Wohnung für Betriebsangehörige entstehen. Die Zulässigkeit einer solchen Wohnung wird seitens der unteren Baurechtsbehörde geprüft, ebenso die Anzahl der Stellplätze.

Das Gebäude befindet sich in seiner Gesamtheit innerhalb des ausgewiesenen Baufensters. Die Grundflächenzahl von max. 0,6 m ist laut Plan eingehalten. Die Wandhöhe beträgt rund 7,60 m, die Firsthöhe 10,80 m mit einem Flachdach.

Aus Sicht der Verwaltung entspricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan und war daher zur Kenntnis zu nehmen.

1.7 Erweiterung und Sanierung Wohnhaus, Berliner Straße 10

Geplant ist der Abbruch der bestehenden Garage sowie des anliegenden Balkons und die anschließende Errichtung eines Anbaus in den Maßen 8,44 x 11,00 m.  Der Anbau ist zweistöckig mit einer Traufhöhe bis zur Attika des geplanten Flachdaches von ca. 5,79 m. Das entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Richtäcker Teil I“. Es entsteht keine neue Wohneinheit.

Das geplante Bauvorhaben war zur Kenntnis zu nehmen.

2. Nutzungskonzeption Festplatz

Für die künftige Neugestaltung des Festplatzes soll die Gesamtfläche zur Verfügung stehen, so dass die Fläche optimal überplant werden kann. Auf dem Gelände befinden sich momentan zwei Gebäude. Es handelt sich zum einen um eine Trafostation, die von der EnBW durch eine neue Trafostation in unmittelbarer Nähe ersetzt wurde. Das Gebäude in den Maßen 13 x 6,5 m wird nicht mehr benötigt und steht daher leer. Auf der gegenüberliegenden Seite des Festplatzes befindet sich ein Toilettenhäuschen mit den Maßen 14,2 x 6,7 m. Beide Gebäude sollen abgebrochen werden und gleichzeitig drei alte Asbestzementplatten, die sich noch in der Trafostation befinden, entsorgt werden.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses haben den Abbruch beschlossen und die Verwaltung mit der Einholung von drei Angeboten beauftragt. Das Angebot umfasst den Abbruch inklusive Entsorgung. Als wirtschaftlichster Bieter empfahl sich die Münzner-Bau GmbH Karlsruhe mit einer Summe von 33.108,88 Euro brutto. Dazu sagte Bernd Wolf (WBB), in der vergangenen Sitzung sei das Angebot von 15.000 Euro für nur einen Abbruch zu hoch erschienen. Er hätte aufgrund des Doppelauftrags jetzt einen niedrigeren Preis erwartet. Das sah auch Elina Holzmüller (FDP) so. Sie habe kein Verständnis für eine Summe, die mehr als doppelt so hoch sei. Der Technische Ausschuss habe in seiner damaligen Sitzung den Abbruch beider Gebäude aus einer Hand vorgeschlagen, um dadurch Anfahrtskosten zu sparen. Ihre Fraktion könne dem nicht zustimmen, die Verwaltung möge nachverhandeln. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Vergabebeschluss wurde einstimmig abgelehnt, das Thema geht an das Bauamt zur weiteren Verhandlung zurück.  

3. Prioritätenliste Bauleitplanung Stand 1. Halbjahr 2025

Miriam Senger, stellvertretende Leiterin im Fachbereich 4, trug die Fortschreibung der Prioritätenliste Bauleitplanung dem Gremium vor. Sie informierte über Sachstand, zukünftige Verfahrensschritte und Besonderheiten.

Der Priorität I sind folgende Bebauungspläne zugeordnet: „Breitwiesen Teil I“ (Nr. 80), „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ (Nr. 74), „Wohnquartier Buchenweg“ (Nr. 81) sowie die Zufahrts- und Gaubensatzung (Nr. 86 und 85). Der zukünftig benötigte Bebauungsplan zur Neuordnung des Festplatzes wurde ebenso in dieser Kategorie priorisiert.

Die Bebauungspläne „Durlacher Straße/Kirchstraße “ (Nr. 79), „Bruchwiesen“ (Nr. 82), „Waldbrücke Süd“ (Nr. 61), „Östlich der Bachbühne“ (Nr. 87), „Gesundheitszentrum an der Bahnhofstraße (Nr. 68) sowie „Bogenschießhalle“ (Nr. 83) sind der Priorität II zugeordnet. In diese Priorität neu aufgenommen wurde für die Märkte ALDI und dm das „Gewerbegebiet an der Durlacher Straße“.

Die Pläne „Hinterdorf Teil IV/III“ in seiner ersten Änderung (Nr. 47) und „An der Ringstraße im Bereich Walzbachhalle“ in seiner 3. Änderung (Nr. 1) sind der Priorität III zugeteilt.

Für die Bebauungspläne Nr. 80, 74, 81, 85, 79 sowie 82 sind im Sommer Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen. Für alle gilt, eine behutsame Nachverdichtung anzustreben bzw. die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum zu erstellen.

Das einzige Bestandsgebiet, welches aus Gewerbe besteht, ist das „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ (Nr. 74). Es dient der städtebaulichen Sicherung der bestehenden Gewerbegebiete und der Ausweisung einer optionalen Erweiterungsfläche.

Unter die Kategorie Priorität II fällt der Bebauungsplan „Waldbrücke Süd“ (Nr. 61). Auch hier geht es darum, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung von Wohnraum zu schaffen, dieses Mal auf einer ehemaligen Sportanlage. Der Bebauungsplan Nr. 83 betrifft eine Bogenschießhalle auf dem Grundstück des Schützenvereins.

Das Gremium nahm die Prioritätenliste zur Kenntnis.