Hauptbereich
Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 10.03.2025
Nachfolgend finden Sie den Bericht aus der vergangenen Sitzung, geordnet nach Tagesordnungspunkten.
- öffentlich bekannt gemacht am 12.03.2025 -
1. Bauvoranfrage Einfamilienhaus, Kirchbergstraße 2
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kirchberg-Mittelweg. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entsprechen oder es muss der Erteilung einer vorliegenden Befreiung zugestimmt werden. Die vorliegende Bauvoranfrage beinhaltet drei Fragen zur Einbindung des Hauses in den bestehenden Hang. Eine konkrete Planung erfolgt anschließend in einem Bauantrag.
Das Haus hat aufgrund der örtlichen Grundstücksgeometrie einen sehr niedrigen Bezugspunkt (Schnittpunkt der Gebäudemitte mit der Straßenachse). Es würde daher unverhältnismäßig tief im bestehenden Gelände liegen. Daher beantragt der Bauherr die Anhebung des Bezugspunkts auf 134,15 m üNN als Befreiung, was einer Anhebung um 2,00 m in die Höhe gleichkommt. Die Frage des Bauherrn lautet, ob der gewählte Bezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhe akzeptiert wird und ob die Befreiung genehmigt wird. Die Verwaltung signalisierte, der Bezugspunkt könne erhöht werden. Die Zustimmung zur Befreiung wird bei der Behandlung des Bauantrags erfolgen. Die zweite Frage nach der Zulässigkeit einer Ausgrabung bis zu zwei Metern außerhalb des Baufensters sei zulässig.
Dazu entgegnete Hans-Martin Flinspach (WBB), das sei ein Eingriff in den Bebauungsplan. Befreiungen seien nur zulässig, wenn ein atypischer Sonderfall vorliege, nicht eine „Good-will-Befreiung“. Fritz Küntzle (CDU) war der Ansicht, ohne die angestrebte Erhöhung versinke das Haus zwischen den anderen. Der Bebauungsplan wurde falsch aufgestellt. Der Sitzungsleiter, Gerhard Fritscher (CDU) bestätigte Flinspach, der Bebauungsplan stehe über allem. Heinz Hüttner (FDP) wies darauf hin, dass der Bebauungsplan rechtskräftig sei. Wenn jetzt eine Befreiung erteilt werde, dann ermutige das Nachahmer und stelle letztendlich den Bebauungsplan in Frage. Wolfgang Wehowsky (SPD) meinte, wenn noch keine vergleichbaren Befreiungen vorlägen, sollte man keinen Anfang machen. Dr. Andrea Friebel (CDU) meinte, wenn eine Anhebung um 2 m ein Eingriff in den Bebauungsplan sei, sei das Landratsamt zuständig und die Gemeinde habe keine Entscheidungsbefugnis.
Somit fassten die Mitglieder des Technischen Ausschusses einstimmig den Beschluss, den Eingriff in den Bebauungsplan abzulehnen, bei drei Enthaltungen der CDU.
2. Errichtung einer Packstation, Durlacher Straße 86
Vorgesehen ist die Aufstellung einer DHL-Packstation auf dem Parkplatzbereich des Lebensmittelmarktes REWE und PENNY. Die Packstation hat die Maße 4,55 m x 0,64 m x 2,50 m. Eine Packstation wird als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb bewertet und wäre laut dem Bebauungsplan nicht zulässig. Ein entsprechender Befreiungsantrag liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Packstation an der geplanten Stelle, im südwestlichen Bereich des Parkplatzes vor einem bestehenden Pflanzbeet, städtebaulich vertretbar und wird als sinnvoll erachtet. Daher wurde empfohlen, der beantragten Befreiung zuzustimmen. Das Gremium folgte der Empfehlung einstimmig.
3. Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, Kirchbergstraße 35
Vorgesehen ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses und die anschließende Errichtung zweier Einfamilienwohnhäuser. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kirchbergstraße, dessen Festsetzungen eingehalten sind. Dazu wurde eine Fotomontage gezeigt, einmal mit Sicht vom Dorf her, das zweite mit Sicht von der Straßenseite. Die Diskussion betraf die zweite Ansicht.
Das rechte der beiden Häuser in den Maßen 15,62 m x 7,39 m besitzt drei Geschosse plus Dachgeschoss. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Aufgrund der Topographie werden nicht alle Untergeschosse als Vollgeschosse gerechnet. Als Traufhöhe sind 6,40 m und als Firsthöhe 11,40 m vorgesehen. Das zweite Haus ist in den Maßen 12,77 m x 8,96 m geplant und besitzt ebenfalls drei Geschosse plus Dachgeschoss. Die Traufhöhe beträgt 4,40 m und die Firsthöhe 9,40 m. Auch hier sind nicht alle Untergeschosse als Vollgeschosse zu rechnen. Beide Häuser erhalten ein Walmdach mit einer steilen Dachneigung. Aufgrund des Alters des Bebauungsplans aus dem Jahr 1967 gibt es keine Regelung zur Dachform und der Neigung sowie lediglich eine Festsetzung von zwei Vollgeschossen. Diese Festsetzung ist eingehalten, weitere Festsetzungen wurden nicht getroffen. Daher war das Bauvorhaben lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Aber es entstand eine lebhafte Aussprache. Bernd Wolf (WBB) fand das Haus passe überhaupt nicht in die Umgebungsbebauung, in der die meisten Häuser einstöckig mit maximal einem DG seien. Gerhard Fritscher (CDU) erklärte, dann wurden die Vorgaben des Bebauungsplanes eben nicht ausgenutzt. Das Vorhaben sei rechtens. Wolfgang Wehowsky (SPD) fragte nach Anzahl der Wohneinheiten und der Stellplätze. Hier sei nur ein Stellplatz pro Wohneinheit gefordert und dem werde in Form einer Garage entsprochen. Heinz Hüttner (FDP) erkundigte sich, ob das Dach nicht zu steil sei. Nein, im Bebauungsplan heiße es wörtlich: die Dachausführung ist frei zu wählen. Hans-Martin Flinspach (WBB) meinte, das Gebäude sei markant und prägend und falle aus dem Rahmen. Man solle eine Veränderungssperre erlassen und den Bebauungsplan ändern. Dazu gab Michaela Baumann, Leiterin des Fachbereichs 4, die Auskunft, nur wegen eines einzigen Grundstücks den Bebauungsplan zu ändern sei nicht möglich. Fritz Küntzle (CDU) störte sich an der glatt abschließenden Dachtraufe, die „nicht gefällig“ aussehe und wünschte ein diesbezügliches Gespräch mit dem Bauherrn. Elina Holzmüller (FDP) meinte, der Anblick wirke wie drei Vollgeschosse, auch wenn es nur zwei sein sollten.
Letztendlich beendete der Sitzungsleiter, Gerhard Fritscher (CDU) die Aussprache mit dem Hinweis, heute sei das Bauvorhaben nur zur Kenntnis zu nehmen.
4. Errichtung eines Stellplatzes im Vorgarten außerhalb des Baufensters, Spitalstraße 11
Grundsätzlich wäre nach dem geltenden Bebauungsplan die Anlage eines Stellplatzes außerhalb des Baufensters nicht zulässig. Da aber durch die Neuanlage kein öffentlicher Stellplatz verloren geht, er über die bestehende Zufahrt erreicht wird, hat die Verwaltung der beantragten Befreiung zugestimmt. Mitentscheidend war der gestiegene Parkdruck im Bereich der Spitalstraße/Ringstraße durch ein ortsansässiges Unternehmen mit großer Fahrzeugflotte. Somit beschloss der Technische Ausschuss einstimmig, die beantragte Befreiung zur Errichtung eines Kfz-Stellplatzes aus Rasengittersteinen im Vorgartenbereich aufgrund der Zufahrtsmöglichkeit über das eigene Gelände zu erteilen.
5. Neubau Hochbehälter Kirchberg
Die Planungsleistungen für den neuen Hochbehälter, der aufgrund des Strukturgutachtens für die Gemeinde zwingend notwendig sei, sollen mit einer Auftragssumme von rund 285.000 Euro an das Büro RBS wave GmbH aus Ettlingen vergeben werden.
Die Leistung für das Bauwerk umfasst: Tiefbauarbeiten und Zaunbau, Fundamente und Stahlbetonplatte, zwei Edelstahltanks à 400 m³, Druckerhöhungsanlage, Verrohrungen, Treppen und Halle in Holzkonstruktion. Zur technischen Gebäudeausstattung gehören Leitungsbau, Prozesstechnik und Objektschutz. Die Planungsleistungen wurden beschränkt ausgeschrieben und das Büro RBS wave als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Dem Gemeinderat waren in der ersten Sitzung diese Kosten zu hoch erschienen, darum wurde der Wunsch nach einer erneuten Vorberatung im Technischen Ausschuss vorgetragen. Zu dieser Sitzung war ein Vertreter des Büros erschienen und hatte dem TA die geschätzten Baukosten erläutert sowie den Aufbau und Kosten eines Wasserhochbehälters mit Edelstahltanks anhand eines Vergleichsobjekts vorgestellt.
Das Vergleichsobjekt umfasste ein Bauwerk mit zwei Edelstahltanks à 500 m³, in Weingarten sind es nur 400 m³. Die geschätzten Gesamtkosten bei diesem Projekt betrugen netto 2,26 Mio. Euro. Er empfehle, noch dieses Jahr den Förderantrag einzureichen.
Zum Vergleich wurden von der Verwaltung die Kosten für den Neubau des Hochbehälters Katzenberg aus dem Jahr 2017 vorgetragen. Die Gesamtkosten beliefen sich hier auf ca. 2,8 Mio. Euro, wobei allein das Planungshonorar mit 0,5 Mio. Euro zu Buche schlug.
Fritz Küntzle (CDU) fragte nach den Unterschieden Stahlbetontank zu Edelstahltank. Eine Förderung gehe immer von der wirtschaftlichsten Variante aus, erläuterte der Vertreter des Büros. Das sei Stahlbeton. Stahlbeton werde häufiger verwendet, aber Edelstahl habe den Vorteil, unkritisch in Hygienefragen zu sein.
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmten dem Vergabevorschlag an das Büro RBS wave GmbH aus Ettlingen einstimmig zu.
6. Anwohnerbefragung Bebauungsplan Durlacher Straße/Kirchstraße
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.
7. Nutzungskonzept Festplatz – Abbruch des Trafogebäudes
Für die künftige Nutzung des Festplatzes sollte aus grundsätzlicher Überlegung die Gesamtfläche soweit freigeräumt werden, dass die tatsächlich zur Verfügung stehende Fläche optimal überplant werden kann. Auf dem Gelände befinden sich momentan noch zwei Gebäude.
Auf der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Gebäude, das von der EnBW in der Vergangenheit als Trafostation genutzt worden war. Mittlerweile wurde eine neue Trafostation in unmittelbarer Nähe errichtet und das Gebäude mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 6,5 m steht leer. Im Gebäude befinden sich aber noch drei alte Asbestzementplatten, die beim Abbruch mit entsorgt werden sollten.
Daher wurde von der Firma Münzner-Bau ein Angebot eingeholt für Abbruch inklusive Entsorgung. Das alles umfassende Angebot summiert sich auf 15.621,13 Euro. Die Verwaltung empfahl, den Auftrag an die Firma Münzner-Bau GmbH zu erteilen. In einem nächsten Schritt sollte dann auch das ehemalige Toilettenhäuschen an der nordwestlichen Grundstücksgrenze abgebrochen werden.
Robert Scholz (CDU) wünschte, dass noch ein zweites Angebot eingeholt werde. Elina Holzmüller (FDP) regte an, beide Gebäude zeitglich abzubrechen, das spare Anfahrtskosten. Wolfgang Wehowsky (SPD) unterstützte diesen Vorschlag.
Der Beschlussvorschlag lautete, es solle noch ein zweites Angebot eingeholt werden, das den gleichzeitigen Abriss von beiden Gebäuden beinhaltet. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.
8. Informationen aus der Verwaltung
Informationen aus dem Fachbereich 4:
Eine Mitarbeiterin vom Büro Modus Consult erläuterte den Planungsstand der Burgstraße im Bereich der Kreuzung Höhefeldstraße. In Höhe von Haus Nr. 83 wies sie auf Baumstandorte hin und an den Grundstückszufahrten werden Pflastermarkierungen aufgebracht.
Der Baggersee ist vom Regierungspräsidium aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht mehr für eine Belegung mit Photovoltaikflächen vorgesehen.
Die Förderzusage vom Land für das Starkregenrisikomanagement wurde erteilt. Der Auftrag wurde an das Büro BIT Ingenieure AG erteilt. Das Regierungspräsidium hat dem Baubeginn zugestimmt.
Der Spatenstich für die Bauarbeiten im Gewerbegebiet Sandfeld ist für den 4. April vorgesehen, am 7. April beginnen die Bauarbeiten.