Neuigkeiten: Gemeinde Weingarten (Baden)

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Informationen zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 23.02.2025

Artikel vom 20.02.2025

Am kommenden Sonntag, 23.02.2025 findet nun die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlzeit ist von 8 – 18 Uhr.

Richtig wählen !!!

Auf dem Ihnen zugegangenen Wahlbenachrichtigungsschreiben sind der Wahlbezirk und das Wahllokal vermerkt. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, bitten wir Sie daher, sich zu vergewissern, in welchem Wahlbezirk Sie wählen müssen bzw. welches Wahllokal Sie aufsuchen müssen.

Den einzelnen Wahlbezirken wurden folgende 10 Wahllokale zugeordnet:

WahlbezirkLage des Wahlraums
1Rathaus, Erdgeschoss, Marktplatz 2  barrierefrei
2Kath. Kindergarten, Kanalstraße 65 - barrierefrei
3Turmbergschule, Aula, Schulstraße 2 - barrierefrei
4Kath. Kindergarten, Wiesenstraße 43 - barrierefrei
5Ev. Kindergarten, Höhefeldstraße 18 - barrierefrei
6Ev. Kindergarten, Höhefeldstraße 18 - barrierefrei
7Turmbergschule, Zimmer 117, Schulstraße 2 - barrierefrei
8Turmbergschule, Zimmer 118, Schulstraße 2 - barrierefrei
9Ev. Kindergarten, Forlenweg 2 - barrierefrei
10Kath. Kindergarten, Kanalstraße 65 - barrierefrei

Bitte bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit.

Das Wahlbenachrichtigungsschreiben soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeich­nung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden nur bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Weingarten (Baden), Bürgerbüro, ausgegeben.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, sowie am Sonntag, 23.02.2025 in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr, im Rathaus, Wahlamt, beantragt werden.

Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt bzw. abholt, muss das vom Wahlberechtigten persönlich ausgefüllte, unterschriebene und ggf. mit der Bevollmächti­gung zur Abholung der Briefwahlunterlagen versehene Wahlbenachrichtigungsschreiben vorlegen.

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr (Ende der Abstimmungszeit), im Rathaus eingegangen sein. Es wird daher empfohlen, Wahlbriefe am Freitag, den 21. Februar 2025 und Samstag, den 22. Februar 2025 nicht mehr in die Postbriefkästen sondern in den Rathausbriefkasten einzuwerfen.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den einzelnen Wahlbezirken der Gemeinde Weingarten (Baden) erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18.00 Uhr in den jeweiligen Wahlräumen.

Das hieraus ermittelte vorläufige Gesamtergebnis für Weingarten (Baden) kann ab etwa 19.30 Uhr über

Internet:     www.weingarten-baden.de

abgerufen werden.

Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgt darüber hinaus in der nächsten Ausgabe der Turmberg-Rundschau am kommenden Donnerstag, 27. Februar 2025.

 

- veröffentlicht am 20.02.2025 -